In Bayern ist es nach zwei Jahren Corona bedingter Pause wieder möglich, Feuerwerkskörper ohne Beschränkungen zu Silvester zu kaufen. Raketen, Böller und andere Artikel sind vom 29. Dezember bis zum 31. Dezember im Handel erhältlich, wobei das sogenannte “Böllerverbot” nur noch an bestimmten Orten gilt.
Vorsicht vor illegalen Böllern
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bestimmte Gegenstände aufgrund ihrer Gefährlichkeit illegal bleiben, selbst wenn sie zum Verkauf angeboten werden. Stellen Sie sicher, dass Sie sich über die Gesetze und Vorschriften in Ihrer Region informieren, bevor Sie pyrotechnische Gegenstände kaufen oder verwenden?
Pyrotechnik der Kategorie 3 und 4 nicht erlaubt
Pyrotechnik der Kategorie 3 und 4 ist zwar oft zu günstigen Konditionen auf Märkten im benachbarten Ausland oder im Internet erhältlich, jedoch nicht erlaubt. Auch eine vorhandene CE-Zertifizierung für Kategorie 3 Feuerwerk auf ausländischen pyrotechnischen Gegenständen schützt nicht vor Strafe. Obwohl Feuerwerk der Kategorie 3 in vielen europäischen Ländern für Personen über 21 Jahren frei verkäuflich ist, gilt dies nicht in Deutschland. Ein großes Problem beim Kauf von Feuerwerk aus dem Ausland oder dem Internet ist die oft undurchsichtige Zusammensetzung dieser verbotenen pyrotechnischen Erzeugnisse, wodurch die Verwendung von ihnen mit extremen Risiken verbunden ist und zu lebensgefährlichen Verletzungen führen kann.
Auf CE Zertifizierung achten
Sie entsprechen nicht den hiesigen Sicherheitsstandards und es besteht beispielsweise die Gefahr von Fehlzündungen. Zudem haben sie aufgrund ihrer anderen chemischen Zusammensetzung eine wesentlich stärkere Wirkung als hiesige Feuerwerkskörper. Der Umgang mit nicht CE-zertifizierter Pyrotechnik stellt in Deutschland einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar und kann mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro und sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Daher ist es beim Kauf von Feuerwerk unerlässlich, auf die CE-Zertifizierung mit der entsprechenden Einstufung zu achten. Diese muss in deutscher Sprache auf allen pyrotechnischen Produkten aufgedruckt sein.
Tipps für den richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern (Pyrotechnik) vom Bayerische
Landeskriminalamt:
- Erwerben und verwenden Sie nur geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper
- Versuchen Sie niemals Feuerwerk selbst zu basteln
- Halten Sie sich an die Gebrauchsanweisungen
- Zünden Sie Feuerwerkskörper nur im Freien und mit genügend Abstand zu Menschen, Tieren und leicht entzündlichen Materialien
- Feuern Sie Raketen nur aus senkrechten und sicher stehenden Behältern, z. B. leeren Flaschen im Getränkekasten
- Heben Sie niemals Blindgänger auf oder entzünden Sie diese erneut
- Entzünden Sie Feuerwerkskörper niemals in der Hand
- Verkürzen Sie keine Zündschnüre und bündeln Sie keine Feuerwerkskörper
Übersicht der Kategorien und Altersbeschränkung von Feuerwerkskörpern
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