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Gesetzliche Krankenkasse können die Beiträge zum Jahreswechsel erhöhen. Vorsicht, ohne darüber per Post zu informieren!

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Ja, es ist richtig, dass gesetzliche Krankenkassen zum Jahreswechsel den Zusatzbeitrag erhöhen können und dass diese Erhöhung bis Mitte 2023 ohne gesondertes Schreiben an die Versicherten erfolgen kann. Allerdings gibt es für Versicherte trotzdem die Möglichkeit, auf die Beitragserhöhung zu reagieren und ihre Krankenkasse zu wechseln.

Information über Erhöhung

Um sich über mögliche Beitragserhöhungen zu informieren, können Versicherte zunächst die Homepage ihrer Krankenkasse besuchen oder das Mitgliedermagazin lesen. Sie können auch den Kundenservice der Krankenkasse kontaktieren und nachfragen, ob es geplante Beitragserhöhungen gibt.

Widerspruch

Wenn Versicherte die Beitragserhöhung nicht akzeptieren möchten, haben sie das Recht, innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Erhöhung ihre Krankenkasse zu wechseln. Dazu müssen sie eine Sonderkündigung aussprechen, die von der Krankenkasse bestätigt werden muss. Es ist wichtig, dass die Kündigung fristgerecht erfolgt, da ansonsten die Beitragserhöhung akzeptiert wird.

Krankenkasse wechseln

Bei einem Wechsel der Krankenkasse sollten Versicherte darauf achten, dass sie alle Leistungen in Anspruch nehmen können, die sie benötigen. Sie sollten auch vergleichen, ob die neue Krankenkasse einen höheren oder niedrigeren Zusatzbeitrag verlangt und ob sie eventuell bessere Leistungen anbietet. Es ist auch ratsam, sich über die finanzielle Stabilität der neuen Krankenkasse zu informieren, um sicherzustellen, dass sie in der Lage ist, alle Leistungen zu erbringen.

Von der Erhöhung erfahren

Es gibt einige Möglichkeiten, wie Versicherte von einer Beitragserhöhung erfahren können:

  1. Informationsbrief: Die Krankenkasse kann Versicherte per Brief informieren, in dem sie auf die bevorstehende Erhöhung des Zusatzbeitrags hinweist und auf Ihr Kündigungsrecht aufmerksam macht.
  2. Aushang: Die Krankenkasse kann auch Aushänge in ihren Geschäftsstellen oder auf ihrer Webseite veröffentlichen, in denen sie auf die bevorstehende Erhöhung hinweist und auf das Kündigungsrecht aufmerksam macht.
  3. E-Mail: Versicherte können auch per E-Mail von der bevorstehenden Erhöhung informiert werden, falls der Krankenkasse die eigene E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt wurde.
  4. Webseite der Krankenkasse: Versicherte können auch auf der Webseite Ihrer Krankenkasse nach Informationen zu Beitragserhöhungen suchen.
  5. Vergleichsseite des GKV-Spitzenverbandes: Versicherte können auch auf der Vergleichsseite des GKV-Spitzenverbandes (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) alle Zusatzbeitragssätze der Kassen vergleichen. Die Krankenkassen sind verpflichtet, auf diese Seite hinzuweisen.

Es empfiehlt sich, regelmäßig nachzuschauen, ob es Änderungen bei den Beitragssätzen Ihrer Krankenkasse gibt, um gegebenenfalls rechtzeitig handeln zu können.

Der Zusatzbeitrag kann unterschiedlich sein

Der Beitragssatz ist ein festgelegter Prozentsatz des Bruttoeinkommens, den alle Versicherten bei einer gesetzlichen Krankenkasse zahlen müssen. Der allgemeine Beitragssatz beträgt derzeit 14,6 Prozent und wird von allen gesetzlichen Krankenkassen gleichermaßen erhoben. Dieser Zusatzbeitrag hingegen ist ein Betrag, den jede Krankenkasse individuell festlegen kann, um ihre Kosten zu decken. Er wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz erhoben und kann sich von Kasse zu Kasse unterscheiden.

Leistungen vergleichen

Ein Wechsel der Krankenkasse kann sinnvoll sein, wenn man die Leistungen der aktuellen Kasse nicht mehr als ausreichend empfindet oder wenn man eine Krankenkasse mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag findet. Es ist jedoch wichtig, dass man sich vorab gut informiert und abwägt, ob der Wechsel für einen selbst tatsächlich sinnvoll ist. Dazu gehört auch, dass man die Leistungen und Zusatzleistungen der neuen Kasse genau vergleicht und sicherstellt, dass sie den eigenen Bedürfnissen entsprechen. Auch die Verfügbarkeit von Geschäftsstellen vor Ort kann für manche Versicherte ein wichtiges Kriterium sein.

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