Schloss AschaffenburgAm Sonntag, 3. Juli, im Rahmen des „Tags der Franken“ Pixabay | WikimediaImages
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Alarmplan Main – Regierung von Unterfranken spricht Warnung aus

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Seit Wochen ist es sehr warm, mitunter auch heiß. Was badende freut ist für unsere Gewässer eine Belastung. Die hohen Temperaturen haben eine große Auswirkung auf den Main. Besonders die leiden Pflanzen und Tiere, die im Main leben, unter der Belastung durch die Hitze.

Verschlechterung der Wasserqualität

Die warme und trockene Wetterlagen sind nicht nur in Gärten, Feldern und Wäldern ein Problem. Auch der Main und damit seine Flora und Fauna leiden. Die damit einhergehende Verschlechterung der Wasserqualität, veranlasste die Regierung von Unterfranken, den Alarmplan Main auszurufen. Danach ist in den nächsten Tagen alles zu unterlassen, was zu zusätzlichen Belastungen im Main führen kann.

Weitere Belastung vermeiden

Um die Gewässerökologie nicht weiter zu belasten, sind Arbeiten wie Schlammräumungen und Baggerarbeiten im Main und in seinen Nebengewässern verboten. Auch Außerbetriebnahmen von Kläranlagen für Revisionsarbeiten nicht mehr zulässig.

Wassertemperatur von 26 Grad, Alarmwert überschritten

Wie die Regierung von Unterfranken mitteilt, gilt die Regelung im Meldebereich 1. Das betrifft die Landesgrenze zu Hessen bei Kahl (Main-Kilometer 66,6) bis Würzburg (Main-Kilometer 252,3). Der Alarm wurde ausgelöst, da an der Messstation Erlabrunn (Lkr. Würzburg) der Schwellenwert der Wassertemperatur von 26 Grad, seit Freitagnachmittag (22.Juli), über mehr als drei Stunden überschritten wurde. Sollte es die nächsten Tage bei den vorhergesagten hohen Temperaturen bleiben, ist auch an der Messstation Kahl am Main (Lkr. Aschaffenburg) mit der Überschreitung der 26 Grad-Schwelle zu rechnen.

Baden erlaubt, Winzern droht Entnahmeverbot

Die Regierung von Unterfranken bestätigt, das Baden im Main ist weiterhin erlaubt. Allerdings wird um Rücksichtnahme auf die Pflanzen und Tierwelt beim Banden gebeten. Fällt der Wasserstand in Trunstadt unter 1,5 Meter, dürfen die Winzer kein Wasser zur Bewässerung der Rebstöcke mehr entnehmen.

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