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Aschaffenburg Großostheim Nachrichten

Neue Allgemeinverfügung für die Silvesternacht

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Die Stadt Aschaffenburg hat nach § 14 Abs. 4 der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für die Silvesternacht eine Allgemeinverfügung erlassen. Nach dieser dürfen sich zwischen dem 31. Dezember 2021, 15 Uhr und dem 1. Januar 2022, 9 Uhr nicht mehr als zehn Personen auf den öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und in ihrem weiteren Umfeld aufhalten.

Dies gilt im Stadtgebiet auf folgenden öffentlichen Plätzen:
–    Oberer und Unterer Schlossplatz: Von der Stadthalle bis einschließlich des Boule Platzes vor dem Schloss, sowie auf dem Vorplatz zur Jesuitenkirche
–    Agathaplatz mit Strickergasse zum Schlossplatz
–    Ridiger Straße am Schloss mit angrenzender Grünfläche zwischen Stadtbibliothek und Schloss
–    Grünanlage an der Webergasse zwischen Oberem Schlossplatz und Altern Forstamt, einschließlich Vorplatz Steinmetzschule zwischen V\/ebergasse und Schlossgasse sowie dem Spielplatz neben dem alten Forstamt
–    Theaterplatz mit näherem Umfeld Karlsplatz
–    Hauptbahnhof: Vorplatz mit näherem Umfeld sowie Dämmer Tor
–    Vorplatz FOS/BOS zwischen Nordring und Ottostraße einschließlich der Grünanlage

Die genauen Regelungen sind in der öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Aschaffenburg unter www.aschaffenburg.de/amtliche zu finden.

Quelle: Stadt Aschaffenburg

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