Die Stadt Aschaffenburg hat nach § 14 Abs. 4 der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für die Silvesternacht eine Allgemeinverfügung erlassen. Nach dieser dürfen sich zwischen dem 31. Dezember 2021, 15 Uhr und dem 1. Januar 2022, 9 Uhr nicht mehr als zehn Personen auf den öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und in ihrem weiteren Umfeld aufhalten.
Dies gilt im Stadtgebiet auf folgenden öffentlichen Plätzen:
– Oberer und Unterer Schlossplatz: Von der Stadthalle bis einschließlich des Boule Platzes vor dem Schloss, sowie auf dem Vorplatz zur Jesuitenkirche
– Agathaplatz mit Strickergasse zum Schlossplatz
– Ridiger Straße am Schloss mit angrenzender Grünfläche zwischen Stadtbibliothek und Schloss
– Grünanlage an der Webergasse zwischen Oberem Schlossplatz und Altern Forstamt, einschließlich Vorplatz Steinmetzschule zwischen V\/ebergasse und Schlossgasse sowie dem Spielplatz neben dem alten Forstamt
– Theaterplatz mit näherem Umfeld Karlsplatz
– Hauptbahnhof: Vorplatz mit näherem Umfeld sowie Dämmer Tor
– Vorplatz FOS/BOS zwischen Nordring und Ottostraße einschließlich der Grünanlage
Die genauen Regelungen sind in der öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Aschaffenburg unter www.aschaffenburg.de/amtliche zu finden.
Quelle: Stadt Aschaffenburg