(TRD/MID) Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahre forderte der Bundesrat für die Teilnehmer an illegalen Autorennen. Zu diesem Zweck sollte ein neuer Straftatbestand geschaffen werden, um die Sanktionsmöglichkeiten in der Praxis zu verbessern.
Straftatbestand erlaubt höhere Höchststrafen
Denn die Ablösung der Bußgeld- durch Straftatbestände würde es ermöglichen, die Höchststrafen für illegale Autorennen empfindlich anzuheben. Das ging aus einem verabschiedeten Gesetzentwurf hervor, den die Länderkammer beschlossen hatte und der an die Bundesregierung weitergeleitet wurde. Auch das Veranstalten illegaler Autorennen sollte in den Katalog derjenigen Delikte aufgenommen werden, die in der Regel zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.
Oftmals unbeteiligte schwer oder tödlich verletzt
Eine Kultur von Autorennen hat sich von den USA aus auch in Europa ausgebreitet. Oft wird dabei eine solche Wettfahrt weder angemeldet noch genügend abgesichert, was zu furchtbaren Konsequenzen für die Teilnehmer und auch Unbeteiligten führen kann: Immer wieder beweisen schwere bis tödliche Unfälle bei illegalen Autowettrennen.Kommt ein Mensch dabei zu Schaden, kann eine Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren, in minder schweren Fällen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren, ausgesprochen werden. https://www.bussgeldkataloge.de/illegale-autorennen/