Ab 2023 können rund zwei Millionen Haushalte mit kleinen Einkommen vom neuen Wohngeld Plus profitieren – heute sind es 600.000. Das Wohngeld Plus ist Teil der Wohngeldreform 2023, auf die sich Bund und Länder im Rahmen des Entlastungspaktes III geeinigt haben.
Deutliche Erhöhung bei Wohngeld Plus
Das neue Wohngeld Plus wird deutlich höher sein als bisher: Im Schnitt wird das Wohngeld verdoppelt. Eine dauerhafte Heizkostenkomponente sorgt dafür, dass die Menschen die steigenden Heizkosten leichter bezahlen können. Eine Klimakomponente federt Kosten für energetische Sanierungen ab. Die Berechnungsformel für Wohngeld wurde ebenfalls angepasst, um mehr Haushalten einen Anspruch darauf zu ermöglichen. So werden einkommensschwache Haushalte künftig deutlich stärker unterstützt.
Was müssen Bürgerinnen und Bürger tun, die bereits Wohngeld erhalten?
Bei Bürgerinnen und Bürgern, die bereits Wohngeld bekommen, prüft die Wohngeldstelle der Stadt Aschaffenburg automatisch, ob sich der Wohngeldanspruch durch die Reform erhöht. Es wird ein neuer Bescheid erstellt und das höhere Wohngeld wird nachgezahlt. Es muss lediglich ein neuer Wohngeldantrag gestellt werden, wenn der Zeitraum der Wohngeldbewilligung im Dezember 2022 endet.
Ab wann kann der Antrag auf Wohngeld Plus gestellt werden?
Das Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung bewilligt. Das heißt, eine Antragstellung im Laufe des Januar 2023 führt dazu, dass das Wohngeld rückwirkend auch für den Januar 2023 gezahlt wird. Die Stadt Aschaffenburg empfiehlt eine Antragstellung im Laufe des Januars 2023, da ein sehr hohes Aufkommen an Anträgen erwartet wird. Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Der Stadt Aschaffenburg ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Aschaffenburg bemühen sich jedoch nach Kräften, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten.
Fragen zum Wohngeld Plus ab dem 27.12. für die Stadt Aschaffenburg
Bei Fragen rund um das Wohngeld Plus und die Wohngeldreform 2023 können sich die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aschaffenburg ab 27. Dezember an die Servicetelefonnummer 06021 330 1828 oder an folgende Email Adresse: wohngeldreform2023@aschaffenburg.de wenden.
Die Antragsformulare sind im Rathaus der Stadt Aschaffenburg an der Infotheke des Amtes für soziale Leistungen im Erdgeschoß Raum E oder ab 2. Januar 2023 auf der Internetseite der Stadt Aschaffenburg unter www.aschaffenburg.de/Wohngeld erhältlich. Dort können auch die Wohngeldanträge abgegeben werden.
Der Wohngeldantrag und die erforderlichen Nachweise können auch an folgende Adresse geschickt oder in den Briefkasten geworfen werden: Stadt Aschaffenburg, Amt für soziale Leistungen, Bereich Wohngeld, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg.
Stadt Aschaffenburg/Redaktion Bachgau.Social
Polizeipräsidium Unterfranken Bericht Raum Aschaffenburg, Miltenberg und Alzenau.
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