Gericht stellt fest, der Rundfunkbeitragsservice muss keine Barzahlung des Rundfunkbeitrages akzeptieren. Nur eine Ausnahme ist zugelassen. Pixabay geraltGericht stellt fest, der Rundfunkbeitragsservice muss keine Barzahlung des Rundfunkbeitrages akzeptieren. Nur eine Ausnahme ist zugelassen. Pixabay geralt
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Rundfunkbeitrag: Das ändert sich für Beitragszahlende

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Die Zahlungsart und die zugelassenen Zahlungsmittel ändern sich aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Immer wieder hadern Menschen mit dem Rundfunkbeitrag und zahlen diesen bar. Wer es besonders machen möchte, kommt schon mal mit einer Tüte Kleinstgeld vorbei. Das führt zu einem erheblichen Aufwand bei der Begleichung der Rundfunkgebühr. Der Staat gibt sich oft als fürsorglich aus, doch wenn es um Geld geht, hört der Spaß auf. Vor kurzem bekam der Beitragsservice der Rundfunkanstalten recht. Die Barzahlung kann in den Bedingungen untersagt werden.

Rundfunkbeitrag ist rechtens

Bereits in der Vergangenheit haben mehrere Gerichte festgestellt, dass die Rundfunkgebühr in ihrer jetzigen Form verfassungsrechtlich korrekt ist. Es spielt es keine Rolle, ob der öffentliche Rundfunk von den Beitragszahlenden genutzt wird oder nicht. Es ist auch unerheblich, ob ein Rundfunkgerät oder ein anderes, zum Empfang geeignetes Gerät genutzt wird bzw. vorhanden ist.

Kein Bargeld

Bereits im Jahr 2021 hat der EuGH festgestellt: Auch wenn die Euro-Banknoten das gesetzliche Zahlungsmittel in der Europäischen Union sind und es grundsätzlich möglich sein muss, damit zu zahlen, kann eine öffentliche Einrichtung aus Gründen des öffentlichen Interesses eine Barzahlung ausschließen. Die Gründe für das öffentliche Interesse sind z. B. eine Verteuerung des Zahlungsvorgangs durch die Barzahlung. Das nahm das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zum Anlass, die Klage des Journalisten Norbert Häring auf Barzahlung des Rundfunkbeitrages abzuweisen. Dabei ging es dem Journalisten nicht darum, den Beitragsservice zu ärgern, sondern er wollte das Bargeld als Zahlungsmittel gegen Tendenzen zu dessen Zurückdrängung entgegenwirken. Das Gericht stellte fest, nur wer nachweislich kein Girokonto eröffnen kann, soll den Beitrag künftig in bar und ohne Zusatzkosten bezahlen dürfen.

Vorsicht bei vierteljährlicher Zahlung des Beitrags

Viele zahlen den Rundfunkbeitrag einmal im viertel Jahr. Bei dieser 3-monatigen Zahlungsweise bekommt der Beitragszahlende eine Zahlungsaufforderung mit dem zu zahlenden Betrag als Zahlungsaufforderung mit einem klassischen Überweisungsformular. Der Beitrag beläuft sich auf 55,08 Euro für drei Monate, der zur Mitte des Quartals zur Zahlung fällig ist. Bisher können sich die Quartalszahler darauf verlassen, 4-mal im Jahr eine Zahlungsaufforderung zu bekommen. Dank dieser Erinnerung ist es problemlos möglich, den zu zahlenden Betrag zur Fälligkeit zu überweisen. Künftig werden Beitragszahlende, die den Rundfunkbeitrag regelmäßig vierteljährlich zahlen, zu den entsprechenden Fälligkeitsterminen keine Zahlungsaufforderung mehr erhalten. Stattdessen erhalten diese Beitragszahlenden einmalig eine Zahlungsaufforderung, in der, der zu zahlende Betrag und die vier Zahlungsziele des Jahres vermerkt sind. Die Zahlungsaufforderung bleibt so lange bestehen, bis der Beitrag sich verändert und damit eine neue Zahlungsaufforderung erstellt wird.

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