Wer bei einem PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet worden ist, erhält von den Laboren ein Hinweis-Dokument – den Laborbefund.
Personalausweis als Begleitdokument
Dieser dient nach Ende der häuslichen Isolierung in Verbindung mit dem Personalausweis als Genesungsnachweis.
Bisher hatte das Gesundheitsamt als zusätzliche Hilfe einen separaten Nachweis an Infizierte verschickt.
Nachdem es ebenso wie beim digitalen Impfnachweis mittlerweile weithin etabliert ist, sich in Apotheken und in Hausarztpraxen einen Genesungsnachweis ausstellen zu lassen, ist dieses Angebot des Gesundheitsamtes jedoch nicht länger notwendig und wird eingestellt.
Als Genesene gelten Personen, die in den vergangenen sechs Monaten eine COVID-19-Erkrankung durchlebt haben und das mit einem positiven PCR-Test nachweisen können. Ein einfacher Schnelltest oder ein Antikörpertest reichen nicht aus.
Der Laborbefund sollte daher aufgehoben werden. Nur auf dieser Grundlage kann in Apotheken und Praxen ein Genesungsnachweis ausgestellt werden. Um als genesen zu gelten, müssen seit der positiven PCR-Testung mindestens 28 Tage vergangen sein und sie darf maximal sechs Monate zurückliegen.
Quelle: aschaffenburg.de