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1. Mai 2022 Tag der Arbeit, Beflaggung in Unterfranken

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Am Sonntag ist der Erste Mai, also der Tag der Arbeit. Der 1. Mai 2022 und damit auch der Feiertag fällt dieses Jahr auf einen Sonntag und ist damit für viele kein zusätzlicher freier Tag. Diejenigen, die sonntags arbeiten müssen, müssen wohl auch an diesem Sonntag arbeiten, auch wenn der 1. Mai, Der Tag der Arbeit ist, und damit ein Feier- und Gedenktag für Arbeitnehmende.

In Unterfranken werden öffentliche Gebäude beflaggt

Zum Tag der Arbeit werden alle staatlichen Dienstgebäude in Bayern beflaggt. Den Gemeinden, Städten, Landkreisen und Bezirken wurde die Beflaggung als Würdigung des „Tag der Arbeit empfohlen“, ebenso wie Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Flaggen vor Gebäuden zu bestimmten Tagen oder Anlässen hat eine lange Tradition und ist in fast allen Ländern üblich. In Bayern wird an folgenden Tagen beflaggt:

  • 1. Dezember – Jahrestag zum Volksentscheid zur Annahme der Verfassung im Jahre 1946
  • Tag der Landtagswahl
  • Januar – Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (Trauerbeflaggung) Mai – Tag der Arbeit
  • Mai – Europatag
  • Mai – Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
  • Juni – Jahrestag des 17. Juni 1953
  • Juli – Jahrestag des Attentats vom 20. Juli 1944
  • Oktober – Tag der Deutschen Einheit
  • Sonntag vor dem 1. Advent bzw. Sonntag vor dem Ewigkeits-/Totensonntag – Volkstrauertag (Trauerbeflaggung)
  • Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag
  • Tag der Wahl zum Europäischen Parlament

Tag der Arbeit

Der Erste Mai wird als Tag der Arbeit, Tag der Arbeiterbewegung, Internationaler Kampftag der Arbeiterklasse oder auch als Maifeiertag bezeichnet. Er ist in Deutschland, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, Belgien, Teilen der Schweiz und in vielen anderen Staaten ein gesetzlicher Feiertag. Der Beschluss, den 1. Mai über Ländergrenzen hinweg als Demonstrationstag der Arbeiter zu begehen, fiel 1889 bei einem internationalen Kongress in Paris. Der 1. Mai wurde gewählt, weil dieser Tag in den USA häufig als Stichtag für den Abschluss oder die Aufhebung von Arbeitsverträgen diente. Im Jahr 1919 war dieser Tag auf Beschluss der Weimarer Nationalversammlung erstmals gesetzlicher Feiertag in Deutschland.

Familien, Ausflugs- und Demonstrationstag

Traditionell finden am 1. Mai die Kundgebungen der Arbeiter und Arbeiterinnen statt. Die meist von Gewerkschaften oder Aktionsbündnissen organisierten Demonstration rücken die Bedürfnisse der abhängig Beschäftigten in den Fokus gewerkschaftlicher Forderungen. Für anderen ist der Erste Mai, besonders bei schönem Wetter, ein klassischer Ausflugstag, um mit der Familie oder Freunden eine Wanderung oder Radtour zu unternehmen. In der Nacht vor dem Ersten Mai ist die Walpurgisnacht und der Tanz in den Mai. Der Mai startet turbulent, bunt und vielfältig.

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