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Führerschein umtauschen in Aschaffenburg: Fristen, Kosten, Ablauf

Symbolbild: alter rosa Papierführerschein – Führerschein umtauschen

Bild: Besitzer von Papierführerscheinen müssen prüfen ob dieser umgetauscht werden muss. | Pixabay Mondisso

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Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen nach EU-Recht bis spätestens 19. Januar 2033 in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Wer in Aschaffenburg, Großostheim, Schaafheim oder anderswo in der Region seinen Führerschein umtauschen muss, richtet sich nach einem Stufenplan: Für viele alte Papier- und Kartenführerscheine sind die Fristen schon abgelaufen, die nächste endet am 19. Januar 2027.

Wer muss den Führerschein umtauschen? Die Fristen

Damit nicht alle Fahrerinnen und Fahrer gleichzeitig zur Behörde gehen, hat der Gesetzgeber den Umtausch gestaffelt. Die Fristen stehen in Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Papierführerscheine (grau oder rosa, ausgestellt bis 31.12.1998)

Hier zählt das Geburtsjahr. Für alle, die 1953 oder später geboren sind, sind die Fristen abgelaufen (die letzte, für die Jahrgänge ab 1971, am 19. Januar 2025). Wer vor 1953 geboren ist, hat bis zum 19. Januar 2033 Zeit.

Kartenführerscheine (ausgestellt 1999 bis 18.01.2013)

Hier zählt das Ausstellungsjahr, das unter Punkt 4a auf der Karte steht:

  • ausgestellt 1999 bis 2001: Frist abgelaufen am 19. Januar 2026
  • ausgestellt 2002 bis 2004: bis 19. Januar 2027
  • ausgestellt 2005 bis 2007: bis 19. Januar 2028
  • ausgestellt 2008: bis 19. Januar 2029
  • ausgestellt 2009: bis 19. Januar 2030
  • ausgestellt 2010: bis 19. Januar 2031
  • ausgestellt 2011: bis 19. Januar 2032
  • ausgestellt 2012 bis 18. Januar 2013: bis 19. Januar 2033

Wer vor 1953 geboren ist und einen Kartenführerschein aus dieser Zeit hat, muss ihn ebenfalls erst bis zum 19. Januar 2033 tauschen. Der neue Führerschein ist 15 Jahre gültig. Diese Befristung gilt nur für das Dokument, nicht für die Fahrerlaubnis selbst.

Frist verpasst: Was droht?

Mit dem Ablauf der Frist wird nur das alte Dokument ungültig, die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Eine neue Prüfung oder eine ärztliche Untersuchung ist für Auto- und Motorradklassen nicht nötig. Wer bei einer Verkehrskontrolle einen ungültigen Führerschein vorzeigt, muss in Deutschland jedoch mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen. Im Ausland kann es mit einem ungültigen Dokument mehr Ärger geben, etwa bei Kontrollen oder beim Mietwagen. Den Umtausch sollte man deshalb zügig nachholen.

Unterlagen und Kosten für den Umtausch

  • Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlichem Antrag eine Kopie)
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • der bisherige Führerschein im Original
  • der ausgefüllte Antrag (oder der Online-Antrag)

Wurde der alte Papierführerschein von einer anderen Behörde ausgestellt als der, bei der man heute wohnt, braucht die Führerscheinstelle eine Karteikartenabschrift der damaligen Behörde. Sie lässt sich dort per Post, telefonisch oder oft online beantragen und wird direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt. Bei Lkw- und Busklassen können zusätzlich ärztliche Gutachten nötig sein, weil diese Klassen ohnehin befristet sind.

Die Stadt Aschaffenburg nennt für den Umtausch Kosten von bis zu 30,30 Euro einschließlich 5 Euro für den Direktversand per Einschreiben, das Landratsamt Aschaffenburg rund 25 Euro. Der neue Führerschein wird von der Bundesdruckerei hergestellt; das dauert in der Regel einige Wochen.

Führerschein umtauschen in Aschaffenburg, Großostheim und Schaafheim

Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde am Hauptwohnsitz:

  • Stadt Aschaffenburg: Führerscheinstelle der Stadt, Dalbergstraße 15, 63739 Aschaffenburg, Telefon 06021 330-0. Ein persönlicher Besuch ist nicht nötig: Der Umtausch läuft schriftlich oder online, für Papierführerscheine und für alte Kartenführerscheine.
  • Landkreis Aschaffenburg (auch Großostheim mit Pflaumheim, Wenigumstadt und Ringheim): Führerscheinstellen des Landratsamts in Alzenau und Mainaschaff, Telefon 06021 394-6300. Der Antrag geht online über das Bürgerservice-Portal, getrennt für alte Papierführerscheine und EU-Kartenführerscheine, oder persönlich mit Termin.
  • Schaafheim mit Mosbach, Radheim und Schlierbach: Schaafheim liegt in Hessen, zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg.
  • Landkreis Miltenberg: die Führerscheinstelle des Landratsamts Miltenberg.

Tipp: Wer den alten Führerschein per Post einschickt, sollte vorher Antrag und Führerschein kopieren und die Kopien im Auto mitführen. So lässt sich bei einer Kontrolle nachweisen, dass das Original gerade bei der Behörde liegt.

Häufige Fragen zum Führerscheinumtausch

Muss ich für den Umtausch eine Prüfung machen?

Nein. Für die Pkw- und Motorradklassen gibt es weder eine Fahrprüfung noch eine ärztliche Untersuchung. Nur bei Lkw- und Busklassen können Gutachten nötig sein.

Verliere ich meine Fahrerlaubnis, wenn ich die Frist verpasse?

Nein. Ungültig wird nur das Dokument. Bei einer Kontrolle droht aber ein Verwarnungsgeld, und der Umtausch muss trotzdem nachgeholt werden.

Wo finde ich das Ausstellungsdatum meines Kartenführerscheins?

Auf der Vorderseite unter Feld 4a. Das Datum unter 4b (falls vorhanden) ist das Ablaufdatum des Dokuments.

Wie lange gilt der neue Führerschein?

Das neue Dokument ist 15 Jahre gültig und muss danach erneuert werden, ähnlich wie ein Personalausweis. Die Fahrerlaubnis selbst ist für Pkw und Motorrad weiter unbefristet.

Weitere Ratgeber rund ums Auto, etwa zur neuen TÜV-Plakette und anderen Änderungen für Autofahrer, gibt es ebenfalls auf bachgau.social.

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