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Die Kennzeichnungspflicht von Werbung, bei Influencern nicht immer korrekt umgesetzt

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Die Kennzeichnungspflicht von Werbung in den sozialen Medien wird oft nicht ausreichend eingehalten, wie eine Untersuchung des Umweltbundesamtes (UBA) in Zusammenarbeit mit europäischen Behörden ergab. Diese Art von Marketing hat sich in den letzten Jahren zu einer äußerst profitablen Strategie entwickelt, bei der einflussreiche Personen, sogenannte Influencer*innen, die Konsumgewohnheiten ihrer Follower durch die Platzierung von Produkten beeinflussen können. Doch die Untersuchung zeigt, dass nur bei etwa 20 Prozent der untersuchten Profile Werbung angemessen gekennzeichnet wurde.

Irreführung der Verbraucher

UBA-Präsident Dirk Messner betont die Bedeutung der Einhaltung dieser Kennzeichnungspflicht für den Verbraucherschutz. Er weist darauf hin, dass die Irreführung der Verbraucherinnen durch das Verschleiern des kommerziellen Zwecks einer Handlung als Verstoß gegen geltendes Recht betrachtet wird. Eine transparente Kennzeichnung von Werbung ist daher unerlässlich, um das Vertrauen der Verbraucherinnen zu wahren und sie vor irreführenden Praktiken zu schützen.

Keine Kontaktdaten

Die Untersuchung ergab auch, dass viele Influencerinnen es versäumen, ihre Kontaktdaten ausreichend anzugeben. Dies stellt eine weitere Herausforderung für den Verbraucherschutz dar, da Verbraucherinnen keine Möglichkeit haben, bei Bedarf auf die Inhalte oder die beworbene Produkte zugehörigen Fragen oder Beschwerden zu äußern.

Die Ergebnisse dieser Untersuchung zeigen deutlich, dass Influencerinnen nicht immer verantwortungsbewusst handeln und dass ihre Werbung oft nicht den geltenden Vorschriften entspricht. Daher ist es ratsam, nicht blind auf Empfehlungen von Influencerinnen zu vertrauen, sondern kritisch zu hinterfragen und unabhängige Quellen zu konsultieren, um fundierte Entscheidungen zu treffen.

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