Zu dicht überholt, plötzlich aufgerissene Autotür: Für Radfahrende können wenige Zentimeter über einen schweren Unfall entscheiden. Deshalb schreibt die Straßenverkehrsordnung beim Überholen einen festen Mindestabstand zu Radfahrern vor. Wir erklären, welche Regeln gelten und warum auch Radfahrende selbst Abstand zu parkenden Autos halten sollten.
Abstand beim Überholen von Radfahrern: 1,5 und 2 Meter
Seit der Reform der Straßenverkehrsordnung im April 2020 gilt nach § 5 Absatz 4 StVO ein fester Seitenabstand beim Überholen von Radfahrenden, Fußgängern und E-Scooter-Fahrenden:
- innerorts mindestens 1,5 Meter
- außerorts mindestens 2 Meter
Gemessen wird vom Lenker bis zum Außenspiegel. Kann ein Auto diesen Abstand nicht einhalten, etwa wegen Gegenverkehr oder einer engen Straße, darf es nicht überholen, sondern muss hinter dem Rad bleiben. An besonders engen Stellen kann zudem ein eigenes Verkehrszeichen das Überholen von Fahrrädern und Motorrädern durch Autos ganz verbieten.
Der Grund: Wer zu knapp überholt, kann Radfahrende mit dem Fahrzeug streifen oder durch den Luftsog aus dem Gleichgewicht bringen. Schon ein kleiner Schlenker, etwa wegen eines Schlaglochs oder eines Windstoßes, reicht dann für einen Sturz.
Was droht bei zu geringem Abstand?
Wer beim Überholen den Mindestabstand nicht einhält, muss laut Bußgeldkatalog mit einem Verwarnungsgeld von 30 Euro rechnen. Werden Radfahrende dabei gefährdet oder kommt es zu einem Unfall, wird es teurer, und es kann ein Punkt in Flensburg hinzukommen. Wird jemand verletzt oder getötet, drohen zudem strafrechtliche Folgen und Schadenersatzforderungen.
Dooring: Warum Radfahrende Abstand zu parkenden Autos halten
Eine unterschätzte Gefahr sind plötzlich geöffnete Autotüren, im Fachjargon „Dooring“. Fährt ein Rad zu dicht an parkenden Autos vorbei, bleibt beim Öffnen einer Tür kaum Zeit zum Ausweichen. Verkehrsverbände empfehlen deshalb, rund einen Meter Abstand zu parkenden Autos zu halten, auch wenn man dadurch etwas weiter links fährt.
Die Verantwortung liegt aber vor allem bei den Autofahrenden: Nach § 14 StVO muss sich beim Ein- und Aussteigen jeder so verhalten, dass niemand gefährdet wird. Ein einfacher Trick ist der sogenannte Holländische Griff: Die Tür mit der Hand öffnen, die weiter von ihr entfernt ist, also auf der Fahrerseite mit der rechten Hand. Dabei dreht sich der Oberkörper automatisch, und der Blick geht über die Schulter nach hinten.
Enge Straßen und fehlende Radwege
Gerade in Städten und Ortsdurchfahrten sind Straßen oft eng, beidseitig zugeparkt und ohne eigenen Radweg. Dort lässt sich der Überholabstand häufig nicht einhalten. Dann gilt: lieber einige Sekunden hinter dem Rad bleiben, bis eine sichere Gelegenheit kommt.
Radfahrende sind besonders gefährdet
Radfahrende haben keine Knautschzone und gehören zu den verletzlichsten Verkehrsteilnehmern. Nach vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamts kamen 2025 in Deutschland 462 Radfahrende im Straßenverkehr ums Leben, fast die Hälfte davon auf Pedelecs. Damit war rund jeder sechste Verkehrstote mit dem Fahrrad unterwegs. Bei Unfällen zwischen Rad und Auto mit Verletzten trugen die Radfahrenden in etwa einem Viertel der Fälle die Hauptschuld. Wie sich die Unfallzahlen in Bayern entwickeln, haben wir im Beitrag Verkehrsunfallstatistik Bayern 2023 zusammengefasst.
Häufige Fragen
Wie viel Abstand muss ich beim Überholen eines Radfahrers halten?
Innerorts mindestens 1,5 Meter, außerorts mindestens 2 Meter. Ist das nicht möglich, darf nicht überholt werden.
Gilt der Mindestabstand auch für E-Scooter und Fußgänger?
Ja. Die Regel in § 5 Absatz 4 StVO gilt beim Überholen von Fußgängern, Radfahrenden und Fahrern von Elektrokleinstfahrzeugen wie E-Scootern.
Muss ich als Radfahrer ganz rechts fahren?
Grundsätzlich gilt das Rechtsfahrgebot. Zu parkenden Autos sollten Radfahrende aber genug Abstand halten, um einer sich öffnenden Tür ausweichen zu können.
Was ist der Holländische Griff?
Eine Technik zum Türöffnen: Mit der von der Tür abgewandten Hand öffnen. So schaut man fast automatisch nach hinten und sieht herannahende Radfahrende rechtzeitig.
Fazit: Abstand ist Rücksicht
Mehr Abstand kostet Autofahrende meist nur ein paar Sekunden, kann für Radfahrende aber entscheidend sein. Wer beim Überholen 1,5 beziehungsweise 2 Meter Platz lässt und beim Aussteigen kurz nach hinten schaut, macht die Straße für alle sicherer.
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