Schutzmaske im MüllGanz verzeichten auf die Maske können wir noch nicht | Pixabay A_M_D_photos
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Corona Regeln ab Mai in Bayern

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Ab dem 01.05.2022 gelten neue Corona Regeln bundesweit und in Bayern. Weniger tragen von Masken, kaum noch Tests. Viele Coronabeschränkungen sind weggefallen. Was jetzt gilt.

Bundeseinheitlich gilt eine Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen. Auch in Kliniken, Heimen und Obdachlosenunterkünften soll die Maskenpflicht bestehen bleiben. Firmen, Geschäften und anderen Einrichtungen ist es freigestellt, auf das Tragen von Schutzmasken zu bestehen. Kliniken, Pflegeheimen, Schulen und Kitas können frei über eine Testpflicht entscheiden und diese auch anordnen.

In Bayern gilt: Eine Maskenpflicht gibt es nur noch in bestimmten Bereichen

Die FFP2-Maskenpflicht gilt in Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs sowie z.B. in:

  • Arztpraxen, Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren,
  • Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,
  • Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken oder Rettungsdiensten
  • sowie nicht unter § 23 Abs. 5 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) fallende voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbare Einrichtungen mit Ausnahme heilpädagogischer Tagesstätten.
  • Darüber hinaus gilt die FFP2-Maskenpflicht in Gebäuden außerhalb privater Räumlichkeiten von Obdachlosenunterkünften und Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerber*innen, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Geflüchteten und Spätaussiedler*innen.

Im Übrigen wird in geschlossenen Räumlichkeiten zumindest das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske empfohlen.

Schulen und Kinderbetreuung

Schulen und Einrichtungen zur Kinderbetreuung sind geöffnet. In Schulen ist die Maskenpflicht aufgehoben und die Testpflicht entfällt. Das gilt sowohl für die bisher erforderlichen regelmäßigen Testungen als auch für die Testungen, die nach einem Infektionsfall in einer Klasse erforderlich waren. Auch in der Kinderbetreuung entfällt die Testpflicht.

Stadt Aschaffenburg/Redaktion Bachgau.Social

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