Corona hat das Land und damit die Schulen fest im Griff. Mit aktuell um die 300.000 Neuinfektionen pro Tag stecken wir noch immer im Infektionsgeschehen fest. Das Bayrische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat die ab Montag geltenden Regeln an den bayrischen Schulen in einem Elternbrief verkündet.
[simple-audioplayer title=”Corona: Was ab dem 21. März in Bayerns Schulen gilt” subtitle=”Hören statt lesen” mp3=”https://www.bachgau.social/wp-content/uploads/2022/03/cornamaerz21.mp3″ ogg=”” color=”” image=””]
Es wird weiter getestet
Vor allem die regelmäßigen Testungen an den Schulen sorgen für ein hohes Schutzniveau an
den Schulen. Wie es das neue Infektionsschutzgesetz ausdrücklich vorsieht, werden die Testungen daher in Bayern bis auf Weiteres fortgeführt. Die PCR-Pooltests, die nun in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 aller Schularten stattfinden, sind dabei besonders wichtig: Sie erkennen Infektionen sehr früh und sehr zuverlässig.
Maskenpflicht wird schrittweise gelockert
Ab Montag, 21. März entfällt die Maskenpflicht für die Schülerinnen und Schüler am Platz im Klassenzimmer in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie in den weiteren Jahrgangsstufen an den Förderzentren mit den Förderschwerpunkten Sehen, geistige Entwicklung sowie körperlich-motorische Entwicklung.
Werden in den Klassen PCR-Pooltests durchgeführt, entfällt ab Montag, 28. März die Maskenpflicht auch in den Jahrgangsstufen 5 und 6 in allen Schularten, wenn sich die Schülerinnen und Schüler am Platz befinden. Die Maskenpflicht am Platz entfällt auch bei schulischen Ganztagsangeboten und in der
Mittagsbetreuung. Für die übrigen Schülerinnen und Schüler, ab Jahrgangsstufe 7, sowie für Lehrkräfte und alle anderen an den Schulen tätigen Personen bleibt es vorerst auch am Platz bei der Maskenpflicht. Die Schülerinnen und Schüler, der Jahrgangsstufen 1-6, können selbstverständlich freiwillig auch am Sitzplatz weiterhin eine Maske tragen.
Infektionsgeschehen in der Klasse
Tritt in der Klasse eine Coronainfektion auf, gilt die Maskenpflicht für fünf Unterrichtstage auch wieder am Platz. Zusätzlich werden ergänzende Selbsttests durchgeführt.
Maskenpflicht auf Begegnungsflächen
Auf den sogenannten „Begegnungsflächen“ im Schulgebäude (z. B. auf den Gängen oder in den Treppenhäusern) gilt ebenfalls die Maskenpflicht vorerst weiterhin für alle.
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