Die Ortsumgehung Pflaumheim und die damit verbundene Flurneuordnung stehen im Mittelpunkt einer öffentlichen Sondersitzung des Großostheimer Marktgemeinderats: Sie beginnt am Donnerstag, 22. Oktober, um 19 Uhr in der Bachgauhalle. Bürgerinnen und Bürger können als Zuhörer teilnehmen. Bereits am 2. November folgt eine weitere öffentliche Sitzung zur Flurneuordnung Pflaumheim 2.
Ortsumgehung Pflaumheim: Das steht heute auf der Tagesordnung
Laut Amtsblatt des Marktes Großostheim (Ausgabe 20/2026) sind für die Sondersitzung folgende Punkte vorgesehen:
- Vorstellung des Landkreises Aschaffenburg zur Ortsumgehung Pflaumheim
- Vortrag des Amtes für Ländliche Entwicklung zum Flurbereinigungsverfahren Pflaumheim 2
- Bericht über die Kostenbeteiligung des Marktes am Bau der Ortsumgehung
- Antrag der Teilnehmergemeinschaft auf Kostenbeteiligung am Wegebau im Verfahren Pflaumheim 2
- Erwerb von Ökopunkten aus der Flurbereinigung Pflaumheim 2
- Verschiedenes
Teilnehmergemeinschaft Pflaumheim 2 tagt am 2. November
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Pflaumheim 2 kommt am Montag, 2. November, um 18 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Schaafheimer Straße 33) zusammen – ebenfalls öffentlich. Laut Amtsblatt 21/2026 geht es unter anderem um:
- den aktuellen Stand der Radwegplanung durch den Landkreis
- die Planung zweier Wege sowie die Verlegung von Ausgleichsflächen aus dem Bau der Ortsumgehung
- den Stand der landschaftspflegerischen Begleitplanung
- ein Nutzungstauschkonzept für den zweiten Bauabschnitt der Ortsumgehung
- eine vorläufige Anordnung nach § 88 Abs. 3 Flurbereinigungsgesetz
- die aktuellen Kosten und die Eigenleistung der Teilnehmer sowie eine Teilnehmerversammlung
Hintergrund: Warum es eine Flurneuordnung gibt
Die Umgehungsstraße wird vom Landkreis Aschaffenburg gebaut und soll den Durchgangsverkehr aus dem Ortskern von Pflaumheim herausnehmen. Über den Baufortschritt mit Brücken an der Breitfeldstraße und am Wartturmweg sowie Arbeiten am Pflaumbach hatten wir bereits im Update zur Ortsumgehung Pflaumheim berichtet.
Eine neue Trasse zerschneidet landwirtschaftliche Flächen. In einem Flurneuordnungsverfahren werden Grundstücke deshalb neu geordnet, Wege angepasst und der Flächenbedarf für Straße und Ausgleichsmaßnahmen auf viele Eigentümer verteilt. Der Paragraf 88 des Flurbereinigungsgesetzes gehört zu den Regeln für solche Verfahren, die aus Anlass großer Bauvorhaben eingeleitet werden. Die Grundstückseigentümer bilden dabei die Teilnehmergemeinschaft, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit gewähltem Vorstand. Begleitet werden die Verfahren in Unterfranken vom Amt für Ländliche Entwicklung in Würzburg.
Mit „Ökopunkten“ sind Ausgleichsleistungen für Eingriffe in Natur und Landschaft gemeint. Werden in einer Flurbereinigung ökologisch aufgewertete Flächen geschaffen, kann eine Gemeinde diese Punkte erwerben und später für eigene Bauvorhaben anrechnen lassen.
Was das für Pflaumheimer bedeutet
Für Grundstückseigentümer und Landwirte in der Pflaumheimer Gemarkung geht es um konkrete Fragen: welche Wege neu entstehen, wo Ausgleichsflächen liegen und welche Eigenleistung auf sie zukommt. Für alle anderen geht es um die Kosten, die der Markt Großostheim trägt. Wer mitreden will, findet die Unterlagen im Amtsblatt des Marktes Großostheim. Weitere Nachrichten aus dem Marktgemeinderat: Herbert Jakob und Thorsten Rollmann mit kommunaler Verdienstmedaille ausgezeichnet.
Termine und Kontakt
- Do., 22.10.2026, 19 Uhr: Sondersitzung Marktgemeinderat, Bachgauhalle Großostheim
- Mo., 02.11.2026, 18 Uhr: Vorstand Teilnehmergemeinschaft Pflaumheim 2, Sitzungssaal Rathaus
- Rathaus Großostheim: 06026 5004-0
Quelle: Markt Großostheim, Amtsblatt 20/2026 vom 15.10.2026 und Amtsblatt 21/2026 vom 22.10.2026; Hintergrund: Flurbereinigungsgesetz, bachgau.social-Archiv



