Wer im Internet bestellt und an der Kasse auf „Später bezahlen“ oder Ratenzahlung klickt, muss sich auf Änderungen einstellen. Ab dem 20. November 2026 gelten in Deutschland neue Regeln für Verbraucherkredite, die auf die überarbeitete EU-Verbraucherkreditrichtlinie zurückgehen. Viele Angebote zum Später bezahlen, die bisher ohne große Formalitäten liefen, werden dann wie ein regulärer Kredit behandelt – mitten im Weihnachtsgeschäft. Dieser Ratgeber erklärt, was sich ändert und wo Verbraucher im Bachgau und in Aschaffenburg Rat bekommen.
Später bezahlen ab 20. November: Das ändert sich
Der Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie im Frühjahr beschlossen. Die wichtigsten Punkte:
- Kleine Beträge sind nicht mehr ausgenommen: Ratenkäufe, Null-Prozent-Finanzierungen und Kleinstkredite unter 200 Euro gelten künftig als Verbraucherdarlehen. Bisher gab es dafür Ausnahmen.
- Bonitätsprüfung immer: Vor Vertragsschluss muss der Kreditgeber unabhängig von der Höhe prüfen, ob der Kunde das Geld zurückzahlen kann. Dabei sollen auch bereits laufende „Später bezahlen“-Verpflichtungen berücksichtigt werden.
- Mehr Informationen vorab: Zinsen, Gebühren, Gesamtkosten, Laufzeit und Folgen eines Zahlungsverzugs müssen verständlich angegeben werden – auch bei kleinen Summen.
- Keine vorangekreuzten Kästchen: Ein Kreditvertrag darf nicht über voreingestellte Auswahlfelder zustande kommen.
- Nachvollziehbare Ablehnung: Lehnt ein Anbieter automatisiert ab, sollen Kunden erfahren können, welche Daten und Kriterien dafür verwendet wurden.
- Dispo: Auch für Überziehungskredite auf dem Girokonto werden Prüfung und Kostentransparenz strenger.
Wie die großen Zahlungsdienste wie Klarna, PayPal oder Ratepay die Vorgaben an der Kasse umsetzen, ist noch nicht in allen Einzelheiten bekannt, berichtet die Stiftung Warentest. Kunden müssen damit rechnen, dass eine Zahlungsart, die bisher problemlos funktionierte, künftig abgelehnt wird oder zusätzliche Angaben verlangt.
Und der klassische Kauf auf Rechnung?
Der einfache Kauf auf Rechnung verschwindet nicht. Nach Darstellung des Händlerbunds bleibt er außerhalb des Kreditrechts, wenn der Händler die Rechnung selbst stellt, keine Kosten verlangt und die Zahlung innerhalb kurzer Frist fällig ist – bei kleineren Händlern bis zu 50 Tage, bei großen Onlinehändlern bis zu 14 Tage. Schaltet der Shop dagegen einen Zahlungsdienst dazwischen oder kostet der Aufschub etwas, gelten die neuen Kreditregeln. Für Kunden heißt das: Im Bestellprozess genau hinsehen, wer eigentlich das Geld vorstreckt.
Was Käufer jetzt tun können
- Überblick verschaffen: Alle offenen Raten und „Später bezahlen“-Posten in den Apps der Zahlungsdienste prüfen und aufschreiben. Viele kleine Beträge summieren sich schnell.
- Daten prüfen: Eine kostenlose Datenkopie bei der SCHUFA anfordern und falsche Einträge berichtigen lassen. Wie das geht, steht in unserem Ratgeber zum SCHUFA-Score nach einer Kreditabsage.
- Kosten vergleichen: Die vorvertraglichen Informationen lesen, bevor man auf „Kaufen“ klickt, vor allem effektiven Jahreszins, Gebühren und Mahnkosten.
- Vorsicht vor Betrug: Betrüger nutzen solche Neuerungen gern für gefälschte Mails („Bitte bestätigen Sie Ihre Daten“). Nie über Links in Mails anmelden, sondern direkt in der App oder auf der bekannten Seite. Woran man unseriöse Angebote erkennt, zeigt unser Beitrag zu Fake-Shops vor dem Black Friday.
Beratung in Aschaffenburg und für Schaafheim
Unabhängigen Rat zu Krediten, Verträgen und Finanzen gibt in Aschaffenburg der VerbraucherService Bayern im KDFB, Beratungsstelle in der Dalbergstraße 15, Telefon 06021 330 1218. Wer in Schaafheim, Mosbach, Radheim oder Schlierbach wohnt, kann sich auch an die Verbraucherzentrale Hessen wenden. Wer den Überblick über seine Raten verloren hat, findet bei den Schuldnerberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände und Kommunen kostenlose Hilfe; Beratungsstellen in der Nähe lassen sich über meine-schulden.de finden.
Häufige Fragen
Kann ich nach dem 20. November noch mit Klarna oder PayPal später bezahlen?
Grundsätzlich ja. Die Anbieter müssen aber vorher die Kreditwürdigkeit prüfen. Je nach Ergebnis kann die Zahlungsart angeboten oder abgelehnt werden.
Gilt das auch für Käufe vor dem 20. November?
Die neuen Regeln betreffen Verträge, die ab dem Stichtag geschlossen werden. Für bereits laufende Ratenzahlungen gelten die bisherigen Vereinbarungen.
Kann ich einen Kredit widerrufen?
Bei Verbraucherkrediten gibt es in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Außerdem dürfen Kredite vorzeitig zurückgezahlt werden. Die Einzelheiten stehen in den Vertragsunterlagen.
Wird meine SCHUFA durch die Prüfung schlechter?
Ob und wie eine Anfrage gespeichert wird, hängt vom Anbieter und der Art der Anfrage ab. Ab 20. November gelten zudem neue Regeln dafür, welche Daten in Scorewerte einfließen dürfen. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.




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