Am 27. November 2026 ist Black Friday, am 30. November folgt der Cyber Monday – und viele Menschen in Aschaffenburg, im Bachgau und am Untermain kaufen dann online die ersten Weihnachtsgeschenke. Genau in diesen Wochen haben auch Betrüger Hochsaison. Wer Fake-Shops erkennen will, sollte auf einige typische Warnzeichen achten. Was Verbraucherschützer raten, wie man einen Shop vor dem Kauf prüft und was zu tun ist, wenn das Geld schon weg ist, lesen Sie hier.
Fake-Shops erkennen: Die typischen Warnzeichen
Fake-Shops sehen oft täuschend echt aus. Logos, Produktfotos und Texte werden von echten Händlern kopiert oder mit KI erzeugt, manchmal werden auch alte, stillgelegte Internetadressen wiederbelebt. Die Verbraucherzentralen nennen eine Reihe von Merkmalen, die stutzig machen sollten:
- Nur Vorkasse: Bezahlt werden kann nur per Überweisung im Voraus. Sicherere Zahlungsarten verschwinden während der Bestellung angeblich „aus technischen Gründen“.
- Günstige, aber nicht absurde Preise: Die Angebote liegen oft knapp unter dem Marktpreis, damit sie glaubwürdig wirken. Fast das ganze Sortiment ist dauerhaft reduziert.
- Fehlendes oder unplausibles Impressum: Firmenangaben fehlen oder lassen sich im Unternehmensregister nicht finden. Die Telefonnummer ist nicht erreichbar oder gehört zu einer anderen Firma.
- Auffällige Adresse: leicht veränderte Namen bekannter Shops oder neue Domains mit Endungen wie .shop, .store, .top, .xyz oder .online – besonders, wenn weitere Warnzeichen hinzukommen.
- Gütesiegel ohne Funktion: Das Siegel lässt sich nicht anklicken oder führt nicht zur Seite des Zertifizierers.
- Sprache und Bewertungen: holprige Übersetzungen, viele Rechtschreibfehler und ausschließlich überschwängliche, allgemeine Kundenbewertungen.
Ein weiteres Warnsignal: Fake-Shops wollen manchmal nicht nur Geld, sondern auch Daten. Gefälschte Bezahlseiten fragen Kreditkartennummern oder Zugangsdaten zum Online-Banking ab. Diese sollte man nie auf einer Seite eingeben, die man über einen Link aus einer Werbeanzeige oder Nachricht erreicht hat.
Vor dem Kauf: Shop in einer Minute prüfen
Die Verbraucherzentralen bieten einen kostenlosen Fakeshop-Finder an. Man gibt die Internetadresse des Shops ein und bekommt eine Einschätzung, ob es Hinweise auf Betrug gibt. Wir hatten das Werkzeug bereits in unserem Beitrag Fakeshop-Finder: Ein kleiner Helfer beim Online-Einkauf vorgestellt. Zusätzlich hilft es, den Shopnamen zusammen mit Wörtern wie „Erfahrungen“ oder „Betrug“ in eine Suchmaschine einzugeben.
Beim Bezahlen gilt: Lieber eine Zahlungsart mit Käuferschutz oder Rückbuchungsmöglichkeit wählen, etwa Rechnung, Lastschrift, Kreditkarte oder einen Bezahldienst mit Käuferschutz. Eine Überweisung per Vorkasse an einen unbekannten Händler lässt sich dagegen meist nicht zurückholen.
Reingefallen? Das sollten Sie sofort tun
- Bank oder Zahlungsdienst informieren: so schnell wie möglich anrufen. In manchen Fällen lässt sich eine Zahlung noch stoppen oder es greift ein Käuferschutz. Wurden Kartendaten eingegeben, die Karte sperren lassen – über den zentralen Sperr-Notruf 116 116.
- Beweise sichern: Screenshots des Angebots und der Shopseite, Bestellbestätigung, E-Mails, Zahlungsbeleg und Chatverläufe aufheben.
- Anzeige erstatten: bei jeder Polizeidienststelle oder online. In Bayern geht das über die Online-Anzeige der Bayerischen Polizei, für Schaafheim, Mosbach, Radheim und Schlierbach über die Onlinewache der hessischen Polizei.
- Shop melden: bei der Verbraucherzentrale und, wenn man über eine Anzeige in einer Suchmaschine auf den Shop gekommen ist, auch dort.
Beratung am Untermain
Bei Fragen zu Online-Käufen, Widerruf und Reklamation hilft in Aschaffenburg der VerbraucherService Bayern im KDFB, Beratungsstelle in der Dalbergstraße 15, Telefon 06021 330 1218 (montags bis freitags 9 bis 12 Uhr, montags, dienstags und donnerstags auch 14 bis 16 Uhr). In Schaafheim ist die Verbraucherzentrale Hessen Ansprechpartner. Wer nach einem Betrug Ärger mit seinem SCHUFA-Eintrag oder einer Kreditabsage hat, findet Tipps in unserem Ratgeber zum SCHUFA-Score nach Kreditabsage.
Häufige Fragen
Ist ein Shop mit Gütesiegel automatisch sicher?
Nein. Betrüger kopieren auch Siegel. Ein echtes Siegel lässt sich anklicken und führt zur Seite des Anbieters, auf der der Shop als zertifiziert aufgeführt ist.
Mir wurde ein Job angeboten, bei dem ich Geld auf meinem Konto weiterleiten soll. Was steckt dahinter?
Vorsicht: Fake-Shops lassen sich Zahlungen oft auf Konten überweisen, die Betrüger über gefälschte Jobangebote eröffnen lassen. Wer sein Konto dafür hergibt, macht sich unter Umständen selbst strafbar. Solche Angebote ablehnen und im Zweifel die Polizei fragen.
Gilt beim Online-Kauf ein Rückgaberecht?
Bei Händlern in der EU haben Verbraucher in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Bei einem Fake-Shop nützt das aber nichts, weil es keinen echten Händler gibt. Auch am Telefon versuchen Betrüger übrigens immer wieder ihr Glück – ein aktuelles Beispiel aus der Region steht im Beitrag über falsche Klinikmitarbeiter am Telefon.




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