Die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) warnt vor Personen, die sich als ihre Vertriebsmitarbeiter ausgeben. Nach Angaben des Versorgers liegen mehrere Hinweise vor, dass Unbekannte unterwegs sind und dabei Dienstausweise der AVG vorzeigen. Die Warnung hat die AVG am 6. November 2026 in der App der Stadtwerke Aschaffenburg veröffentlicht. Die gemeldeten Vorfälle wurden bereits der Polizei gemeldet.
AVG Aschaffenburg: Warnung vor Haustürbesuchen
Die AVG stellt klar:
- Von der AVG gibt es keine unangekündigten Haustürbesuche.
- Es werden keine Verträge an der Haustür abgeschlossen.
- Mitarbeitende tragen immer offizielle Dienstkleidung.
- Alle Beschäftigten können sich jederzeit mit einem offiziellen Dienstausweis ausweisen.
Die AVG bittet, aufmerksam zu sein und Ausweise sowie Angaben kritisch zu prüfen. Persönliche Daten sollen nicht herausgegeben und unbekannte Personen nicht in die Wohnung gelassen werden.
Hintergrund: Wer ist die AVG?
Die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH gehört zur Unternehmensgruppe der Stadtwerke Aschaffenburg und versorgt Kunden in der Stadt und der Region unter anderem mit Strom, Gas und Wasser. Viele Haushalte kennen den Namen daher von ihren Rechnungen – genau das macht ihn für Trickser interessant. Wer sich als Mitarbeiter eines bekannten Versorgers ausgibt, wirkt an der Haustür vertrauenswürdig. Welche Ziele die Personen in den aktuellen Fällen verfolgen, hat die AVG nicht mitgeteilt. Bekannt sind solche Maschen bundesweit vor allem bei ungewollten Vertragswechseln und beim Ausspähen von Wohnungen.
So schützen Sie sich
- Nicht hereinlassen: Unangemeldete Besucher bleiben vor der Tür, ein Sperrbügel oder Türspion hilft.
- Keine Daten herausgeben: Zählernummer, Bankverbindung, Kundennummer oder alte Rechnungen gehören nicht in fremde Hände – damit lassen sich ungewollte Anbieterwechsel einleiten.
- Nichts unterschreiben: Auch keine angebliche „Bestätigung“ oder „Besuchsquittung“.
- Selbst nachfragen: Beim Kundenservice der Stadtwerke Aschaffenburg unter Tel. 06021/391-333 (Montag bis Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 15 Uhr) – die Nummer selbst wählen, nicht die vom Besucher genannte.
- Im Zweifel die Polizei rufen: bei akuter Bedrohung oder aufdringlichen Personen über 110.
Schon unterschrieben? Das können Sie tun
Verträge, die an der Haustür geschlossen werden, können Verbraucher in der Regel innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Den Widerruf am besten schriftlich und nachweisbar an das Unternehmen schicken, das im Vertrag steht. Beratung zu Energieverträgen bietet die Verbraucherzentrale Bayern.
Erst kürzlich hatten sich in Aschaffenburg-Damm falsche Handwerker Zutritt zu einer Wohnung verschafft. In Großostheim sorgte zuletzt Glasfaser-Werbung von 1&1 für Fragen. Aktuelle Meldungen der AVG wie die Rohrnetzspülung in Obernau gibt es ebenfalls bei uns.




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