Kredit abgelehnt, Handyvertrag verweigert, die Wohnung an jemand anderen vergeben – und als Begründung nur ein vager Hinweis auf die Bonität. Wer nach einer Kreditabsage wissen will, wie sein SCHUFA-Score zustande gekommen ist, hat seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21. Oktober 2026 bessere Karten. Was die Entscheidung bedeutet, was sich ab dem 20. November zusätzlich ändert und wo Verbraucher in Aschaffenburg, im Bachgau und am Untermain Hilfe bekommen, erklärt dieser Ratgeber.
SCHUFA-Score nach Kreditabsage: Das hat der BGH entschieden
Der I. Zivilsenat des BGH hat über vier Klagen von Verbrauchern entschieden (Aktenzeichen I ZR 227/25 bis I ZR 230/25). Sie hatten sich 2023 an die SCHUFA gewandt, um zu erfahren, wie ihre Bonität bewertet wird. Die Auskunftei schickte ihnen eine Kopie der gespeicherten Daten und der übermittelten Scorewerte, legte aber nicht offen, wie stark einzelne Merkmale gewichtet wurden. Das Oberlandesgericht Dresden hatte die SCHUFA im Oktober 2025 zu weitergehenden Erklärungen verpflichtet. Der BGH hob diese Urteile auf und verwies die Fälle zurück.
Der Kern der Entscheidung: Einen Anspruch auf eine Erklärung der Berechnung gibt es nach der Datenschutz-Grundverordnung (Artikel 15 in Verbindung mit Artikel 22 DSGVO) nur, wenn der Score für eine Entscheidung eines Unternehmens tatsächlich maßgeblich war – etwa bei einer Kreditabsage. Ohne eine solche Entscheidung bleibt es beim allgemeinen Auskunftsrecht über die gespeicherten Daten und Werte.
Beweis wird deutlich leichter
Wichtig für Betroffene ist eine Beweiserleichterung. Grundsätzlich müssen Verbraucher zeigen, dass der Score den Ausschlag gegeben hat. Der BGH lässt dafür aber genügen, dass die SCHUFA einen Scorewert an ein Unternehmen übermittelt hat und kurz danach eine nachteilige Entscheidung folgte, zum Beispiel eine abgelehnte Kreditanfrage. Dann wird vermutet, dass der Score maßgeblich war. In den vier verhandelten Fällen hatten die Kläger keine solche Absage vorgetragen; sie können das nun vor dem Oberlandesgericht nachholen.
Der BGH knüpft damit an zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs an: Im Dezember 2023 stellte der EuGH fest, dass ein Bonitätsscore eine automatisierte Entscheidung sein kann, wenn ein Unternehmen seine Vertragsentscheidung maßgeblich darauf stützt (C-634/21). Im Februar 2025 präzisierte er, was eine Auskunft über die „Logik“ einer solchen Entscheidung enthalten muss (C-203/22). Den Algorithmus selbst muss eine Auskunftei nicht offenlegen.
Ab 20. November: Neue Regeln fürs Scoring
Unabhängig vom Urteil gilt ab dem 20. November 2026 der neu gefasste Paragraf 37a des Bundesdatenschutzgesetzes. Er legt fest, welche Daten nicht in Scorewerte einfließen dürfen, darunter:
- besonders geschützte Daten wie Gesundheitsangaben,
- der Name und die Anschrift (gegen das sogenannte Geoscoring nach Wohngegend),
- Daten aus sozialen Netzwerken,
- Zahlungseingänge und -ausgänge auf Bankkonten,
- Daten von Minderjährigen.
Außerdem müssen Auskunfteien besser dokumentieren, welche Merkmale mit welchem Gewicht in einen Score eingeflossen sind, und die für eine Auskunft nötigen Daten ein Jahr lang aufbewahren. Auf Geschäftsgeheimnisse können sie sich dabei nicht berufen. Die SCHUFA nutzt seit März 2026 einen neuen Score; die BGH-Verfahren betrafen noch das alte Modell.
Was Sie nach einer Absage konkret tun können
- Absage dokumentieren: Datum, Unternehmen und Art des Vertrags notieren, die Absage möglichst schriftlich geben lassen.
- Kostenlose Datenkopie anfordern: Nach Artikel 15 DSGVO muss die SCHUFA kostenlos mitteilen, welche Daten sie speichert und welche Scorewerte sie in den vergangenen zwölf Monaten an wen übermittelt hat. Die Datenkopie lässt sich über meineschufa.de oder per Post anfordern. Kostenpflichtige Angebote wie Bonitätszertifikate sind dafür nicht nötig.
- Daten prüfen: Stimmen Adresse, Konten, Verträge und Einträge? Falsche oder veraltete Angaben können Sie berichtigen oder löschen lassen.
- Erklärung verlangen: Liegt eine Score-Übermittlung zeitnah vor der Absage, können Sie unter Hinweis auf das BGH-Urteil schriftlich eine Erläuterung verlangen, wie der Score zustande kam.
- Beschwerde einlegen: Reagiert die SCHUFA nicht oder unzureichend, ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zuständig, weil die SCHUFA ihren Sitz in Wiesbaden hat. Die Beschwerde ist kostenlos.
Ähnlich wie beim Widerspruch gegen einen falschen Bescheid gilt: Fristen und Schriftverkehr sorgfältig aufheben. Allgemeine Infos zu Ihren Rechten bei persönlichen Daten finden Sie auch in unserem Beitrag Datenschutz und die Rechte der Verbraucher.
Beratung in Aschaffenburg und für Schaafheim
In der Region berät der VerbraucherService Bayern im KDFB zu Verbraucherrecht und Finanzen. Die Beratungsstelle Aschaffenburg befindet sich in der Dalbergstraße 15, Telefon 06021 330 1218, E-Mail aschaffenburg@verbraucherservice-bayern.de. Geöffnet ist montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags von 14 bis 16 Uhr; mittwochnachmittags ist geschlossen.
Wer in Schaafheim, Mosbach, Radheim oder Schlierbach wohnt, kann sich auch an die Verbraucherzentrale Hessen wenden. Wer wegen Schulden Probleme mit der Bonität hat, findet Unterstützung bei den Schuldnerberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände und Kommunen.
Häufige Fragen
Muss die SCHUFA jetzt ihre Formel offenlegen?
Nein. Weder BGH noch EuGH verlangen die Offenlegung des Algorithmus. Betroffene sollen aber nachvollziehen können, welche Daten wie in ihre Bewertung eingeflossen sind.
Gilt das Urteil nur bei Krediten?
Nein. Entscheidend ist, dass ein Unternehmen eine Vertragsentscheidung maßgeblich auf den Score gestützt hat. Das kann auch ein Mobilfunk-, Leasing- oder Mietvertrag sein.
Bekomme ich automatisch Schadensersatz?
Darüber hat der BGH nicht entschieden. Ob Ansprüche bestehen, hängt vom Einzelfall ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.




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