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Recht auf Reparatur: Was Verbraucher jetzt wissen sollten

Symbolbild: Recht auf Reparatur – defektes Haushaltsgerät wird repariertSymbolbild KI
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Die Waschmaschine pumpt nicht mehr ab, der Handyakku hält keinen halben Tag, der Kühlschrank kühlt nur noch lauwarm: Bisher endete so etwas oft mit einem Neukauf. Das sogenannte Recht auf Reparatur soll das ändern. Seit dem 31. Juli 2026 gelten neue Vorgaben, die vor allem bei Haushaltsgeräten und Smartphones Reparaturen erleichtern – auch nach Ablauf der Gewährleistung. Der TÜV-Verband hat zusammengefasst, was Verbraucherinnen und Verbraucher wissen sollten – und wir zeigen, wo man im Bachgau und in der Region Aschaffenburg Hilfe beim Reparieren bekommt.

Innerhalb der Gewährleistung: Händler ist zuständig

Geht ein Gerät innerhalb der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistung ohne eigenes Verschulden kaputt, ist weiterhin der Händler der erste Ansprechpartner. Er muss reparieren oder Ersatz liefern. Neu ist: Für Käufe ab dem 31. Juli 2026 verlängert sich die Gewährleistung einmalig um zwölf Monate, wenn das Gerät im Rahmen der Gewährleistung repariert wird.

Nach der Gewährleistung: Hersteller in der Pflicht

Für bestimmte Produktgruppen – etwa Smartphones, Waschmaschinen, Kühlschränke und Wäschetrockner – können Verbraucher auch nach Ablauf der Gewährleistung eine Reparatur beim Hersteller verlangen. Dieser muss innerhalb eines angemessenen Zeitraums reparieren und darf dafür ein angemessenes Entgelt verlangen. Feste Beträge oder Fristen nennt das Gesetz allerdings nicht.

Außerdem gilt Reparierbarkeit nun als Eigenschaft, die man von einem Produkt grundsätzlich erwarten darf. Lässt sich ein Gerät wegen seiner Bauweise nicht wie üblich reparieren, kann ein Sachmangel vorliegen. Dann kommen die üblichen Mängelrechte gegenüber dem Händler in Betracht, unter bestimmten Voraussetzungen etwa eine Minderung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag.

Wie lange es Ersatzteile geben muss

Die Pflicht zur Bereitstellung von Ersatzteilen hängt von der Produktgruppe ab:

  • Smartphones und Tablets: mindestens sieben Jahre nach Verkauf des letzten Exemplars eines Modells
  • Waschmaschinen: mindestens zehn Jahre

Neben dem Hersteller sind auch Fachwerkstätten oder ehrenamtliche Repair-Cafés mögliche Anlaufstellen. In Repair-Cafés wird meist gemeinsam mit den Besitzern repariert, oft kostenlos oder gegen Spende. Ersatzteile muss man dort in der Regel selbst mitbringen.

Recht auf Reparatur nutzen: Wann sich eine Reparatur lohnt

  • Kosten vorher klären: Fehlersuche, Anfahrt, Versand und Reparatur zusammenrechnen; bei höheren Beträgen mehrere Angebote vergleichen.
  • Updates prüfen: Bei Smartphones ist das Alter allein kein Ausschlussgrund. Entscheidend ist, wie lange der Hersteller noch Sicherheitsupdates liefert.
  • Stromverbrauch beachten: Ein sehr alter Kühlschrank kann so viel Strom verbrauchen, dass ein sparsames Neugerät die bessere Wahl ist – für Klima und Geldbeutel. Nach Berechnungen des Umweltbundesamts kann das etwa bei einem Jahresverbrauch von rund 220 Kilowattstunden der Fall sein. Strommessgeräte lassen sich bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen meist gegen Pfand kostenlos ausleihen.

Sicherheit geht vor

Nicht jede Reparatur eignet sich zum Selbermachen. Bei Geräten mit Netzanschluss, fest verbauten Lithium-Ionen-Akkus oder anderen sicherheitsrelevanten Teilen ist eine Fachwerkstatt die bessere Wahl. Beschädigte oder aufgeblähte Akkus sollten weder weiter benutzt noch geöffnet werden, da sie sich stark erhitzen und in Brand geraten können.

Vor der Reparatur von Smartphones und Tablets sollten persönliche Daten gesichert werden. Manche Geräte bieten einen Reparatur- oder Wartungsmodus, der Fotos, Nachrichten und Kontakte vor dem Zugriff der Werkstatt schützt – den Sperrcode muss man dann nicht herausgeben. Nach der Reparatur lohnt ein Check, ob alle Funktionen und Einstellungen wieder stimmen und die Software aktuell ist.

Schon beim Kauf auf Reparierbarkeit achten

Wer langlebige Geräte möchte, sollte bereits beim Kauf hinschauen: Ist das Gehäuse verschraubt statt verklebt? Bietet der Hersteller Ersatzteile, Anleitungen oder einen Reparaturservice an? Wie lange gibt es Updates?

Orientierung gibt außerdem der Reparierbarkeitsindex. Für Smartphones und Tablets ist die Reparierbarkeitsklasse seit Juni 2025 auf dem EU-Energielabel angegeben, für neu verkaufte Wäschetrockner soll sie ab Januar 2027 folgen. Die Skala reicht von A (sehr gut reparierbar) bis E (schlecht reparierbar). In die Bewertung fließen unter anderem ein, wie leicht sich ein Gerät öffnen lässt, welches Werkzeug nötig ist und wie lange Ersatzteile und Updates verfügbar sind. Weitere Produktgruppen sollen künftig hinzukommen.

Reparieren im Bachgau: Repair Café in Großostheim und Ringheim

Wer ein kleines Elektrogerät nicht gleich zum Hersteller schicken will, findet vor der Haustür Unterstützung. Der Markt Großostheim bietet ein ehrenamtliches Repair Café an, in dem Helferinnen und Helfer gemeinsam mit den Besitzern defekte Geräte wieder in Gang bringen – kostenlos.

  • Jeden 2. Mittwoch im Monat im Benefiziatenhaus Großostheim
  • Jeden 4. Mittwoch im Monat im Projektraum der Anne-Frank-Grundschule Ringheim
  • jeweils 15 bis 18 Uhr, nächste Termine: 28. Oktober (Ringheim), 11. November (Großostheim), 25. November (Ringheim)

Mitbringen kann man alles, was sich tragen lässt und einen Stecker hat – vom Toaster bis zum Radio. Hilfreich sind Netzteil, Zubehör und eine kurze Notiz, was genau nicht funktioniert. Auskunft gibt der Markt Großostheim unter 06026 5004-0.

Beratung und Entsorgung in Stadt und Landkreis Aschaffenburg

Bei Fragen zu Gewährleistung, Garantie und Mängelrechten helfen die Verbraucherzentrale Bayern und der Verbraucherservice Bayern, der auch in Aschaffenburg eine Beratungsstelle hat. Wer überlegt, ob sich bei einem alten Kühlschrank oder einer Waschmaschine die Reparatur noch lohnt, kann den Stromverbrauch außerdem bei einer Energieberatung einschätzen lassen – aktuelle kostenlose Angebote haben wir in unserem Beitrag zu den Energie-Infotagen in Stadt und Landkreis Aschaffenburg zusammengestellt.

Lässt sich ein Gerät nicht mehr retten, gehört es nicht in den Hausmüll. Elektroschrott nehmen die Wertstoffhöfe kostenlos an, kleine Geräte zum Teil auch der Handel. Wo und wann im Landkreis welche Annahmestelle geöffnet hat, zeigt die neue Abfall-App des Landkreises Aschaffenburg.

Häufige Fragen zum Recht auf Reparatur

Gilt das Recht auf Reparatur auch für Geräte, die ich vor dem 31. Juli 2026 gekauft habe?

Die Verlängerung der Gewährleistung um zwölf Monate nach einer Reparatur gilt für Käufe ab dem 31. Juli 2026. Die Reparaturpflicht der Hersteller für bestimmte Produktgruppen knüpft dagegen an das Produkt an, nicht an das Kaufdatum. Im Einzelfall lohnt eine Nachfrage beim Hersteller oder eine Beratung.

Ist die Reparatur beim Hersteller kostenlos?

Nur innerhalb der Gewährleistung. Danach darf der Hersteller ein angemessenes Entgelt verlangen. Ein Kostenvoranschlag vorab schützt vor Überraschungen.

Für welche Geräte gilt die Reparaturpflicht des Herstellers?

Zunächst für Produktgruppen mit EU-Vorgaben zur Reparierbarkeit, darunter Smartphones, Tablets, Waschmaschinen, Kühlschränke und Wäschetrockner. Weitere Gruppen sollen folgen.

Verliere ich die Gewährleistung, wenn ich selbst repariere?

Wer innerhalb der Gewährleistung selbst schraubt oder eine fremde Werkstatt beauftragt, riskiert seine Ansprüche gegenüber dem Händler. Solange die Gewährleistung läuft, sollte deshalb zuerst der Händler eingeschaltet werden.

Quelle: TÜV-Verband, Pressemitteilung vom 21.10.2026; ergänzende Informationen: Markt Großostheim (Repair Café), Verbraucherzentrale Bayern

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