Die Notfallreform soll den ärztlichen Notdienst in ganz Deutschland neu ordnen – auch in Aschaffenburg und am Untermain. Der Bundestag hat das Gesetz am 15. Oktober 2026 beschlossen. Jetzt warnen die Apotheker vor einem Punkt: Ärztinnen und Ärzte in Notdienstpraxen sollen Medikamente künftig direkt an Patienten abgeben dürfen.
Darum geht es bei der Notfallreform
Ziel der Reform ist, dass Patienten mit akuten Beschwerden schneller an die richtige Stelle kommen und die Notaufnahmen entlastet werden. Laut Bundesgesundheitsministerium sind die wichtigsten Bausteine:
- Integrierte Notfallzentren (INZ): An Krankenhausstandorten sollen zentrale Anlaufstellen entstehen, in denen Klinik und Kassenärztliche Vereinigung verbindlich zusammenarbeiten. Für Kinder und Jugendliche sind eigene Zentren vorgesehen.
- Ersteinschätzung: Medizinische Fachkräfte entscheiden, ob jemand in die Notaufnahme, in die Notdienstpraxis oder – während der Sprechstunden – in eine Kooperationspraxis gehört.
- 116117 wird aufgeteilt: Die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes soll eine Terminservice- und eine Akutleitstelle bekommen. Für Akutfälle ist rund um die Uhr telefonische oder videogestützte Beratung vorgesehen, bei Bedarf auch ein Hausbesuch.
- Verknüpfung mit der 112: Akutleitstellen und Rettungsleitstellen sollen sich digital vernetzen, damit Anrufe samt bereits erhobener Angaben weitergeleitet werden können.
- Arzneimittel aus der Notdienstpraxis: Ärzte der Notdienstpraxen in den INZ sollen Medikamente für die Versorgung bis zum nächsten Apothekenbesuch direkt abgeben dürfen.
Kritik der Apotheker am Notdienst-Abgaberecht
Genau den letzten Punkt kritisiert die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Das zwischen Apotheker- und Ärzteschaft etablierte Vier-Augen-Prinzip ist ein zentrales Element, um dem Fehl- und Missgebrauch von Medikamenten entgegenzuwirken“, sagt ABDA-Präsident Thomas Preis. Die Nacht- und Notdienste der Apotheken funktionierten flächendeckend und rund um die Uhr, es gebe daher keinen Grund für neue Regeln.
Die Apotheker befürchten außerdem wirtschaftliche Folgen: Wenn im Notdienst kaum noch Rezepte in der Apotheke ankämen, könne das den Apothekennotdienst schwächen. Fielen deshalb Apotheken weg, hätte das nach Ansicht der ABDA spürbare Folgen für die Versorgung vor Ort. Ärzteorganisationen hatten dagegen eine Ausweitung des Abgaberechts gefordert; die Koalition hat sie im Bundestag übernommen.
Wie es jetzt weitergeht
Am 4. November befasst sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrates mit dem Gesetz, am 20. November soll das Plenum der Länderkammer darüber beraten. Die ABDA fordert die Bundesländer auf, sich für die Apothekenpflicht einzusetzen. Zustimmen muss der Bundesrat dem Gesetz nach Fachberichten allerdings nicht; er könnte nur den Vermittlungsausschuss anrufen. Wann die einzelnen Neuerungen in der Praxis ankommen, steht noch nicht fest.
Notfallreform: Was im Notdienst in Aschaffenburg jetzt gilt
Bis die Reform umgesetzt ist, ändert sich für Patienten im Bachgau, in Stadt und Landkreis Aschaffenburg nichts:
- Lebensgefahr: Notruf 112.
- Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117 außerhalb der Praxiszeiten, bei Beschwerden, die nicht lebensbedrohlich sind, aber nicht bis zum nächsten Werktag warten können. Die Bereitschaftspraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns befindet sich am Klinikum Aschaffenburg; die aktuellen Öffnungszeiten gibt es unter 116117 oder auf 116117.de.
- Apotheken-Notdienst: Welche Apotheke Dienst hat, steht an jeder Apotheke und im Notdienstfinder der Bayerischen Landesapothekerkammer. Außerhalb der Öffnungszeiten fällt eine Notdienstgebühr von 2,50 Euro an.
Jede Woche stellen wir die diensthabenden Apotheken, Zahnärzte und Tierärzte zusammen: Notdienste im Bachgau, in Stadt und Landkreis Aschaffenburg. Passend zur Jahreszeit: Was zur Grippeimpfung, auch in der Apotheke, wichtig ist.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung.




Schreibe einen Kommentar