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Atelierförderprogramm: Antragsfrist endet am 29.07.2022

Steimetz bei der Arbeit

Bild: Atelierförderprogramm für bildende Künste | Pixabay stux

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Um die Arbeitsbedingungen der Künstlerinnen und Künstler in Bayern weiter zu verbessern und ihnen Freiräume für ihre kreative Arbeit zu verschaffen, sollen auch in 2023 und 2024 bis zu 100 bildende Künstlerinnen und Künstler durch das Atelierförderprogramm in ihrem künstlerischen Schaffen unterstützt werden.

Antragseingang bis 29.07.2022

Anträge auf Zuschüsse aus dem Atelierförderprogramm von freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern jeden Alters, deren Hauptwohnsitz sich im Regierungsbezirk Unterfranken befindet, müssen bis 29.07.2022 (Ausschlussfrist) per E-Mail bei der poststelle@reg-ufr.bayern.de eingereicht werden, wenn sie an der Förderrunde 2023/2024 teilnehmen wollen.

Atelierförderung hat lange Tradition

Das Programm besteht in Bayern bereits seit 1998 und wird aus Mitteln des Kulturfonds Bayern finanziert, die vom Bayerischen Landtag bewilligt werden. Zum 1. Januar 2023 soll eine neue Förderrunde des Programms beginnen. Zur Teilnahme ist bei der zuständigen Bezirksregierung ein elektronischer Förderantrag zu stellen.  

Die geförderten Künstlerinnen und Künstler erhalten über einen Zeitraum von 24 Monaten einen Zuschuss von monatlich 230 Euro zu ihren Atelierkosten für gemietete oder anzumietende Ateliers bzw. für selbst erstellte oder gekaufte Ateliers, deren Finanzierung noch nicht abgeschlossen ist.

Voraussetzung zur Förderung

Voraussetzung ist eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung oder eine mindestens dreijährige professionelle Ausstellungstätigkeit. Ferner müssen die Bewerber seit mindestens zwei Jahren ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und dürfen ein bestimmtes Jahresnettoeinkommen nicht überschreiten. Die Atelierkostenzuschüsse werden auf der Grundlage von Vorschlägen einer Auswahlkommission vergeben. Entscheidend sind die künstlerischen Leistungen der Bewerber.
Eine Bewilligung ist maximal für zwei Förderzeiträume möglich und setzt jeweils eine erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren voraus.

Informationen und Ansprechpartner

Weitere Informationen zum Verfahren, zu den Ansprechpartnern bei den Regierungen sowie die Bewerbungsbögen zum Downloaden und Ausfüllen sind im Internet unter Künstlerförderung (bayern.de) unter dem Stichwort „Atelierförderprogramm“ abrufbar. Weitere Hinweise erhalten Sie auch telefonisch unter 0931/380-1016 und zudem im Internetangebot der Regierung unter der Adresse www.regierung.unterfranken.bayern.de, Aufgabe „Bildende Künstler; Beantragung einer Atelierförderung“.

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