Kaputter Staubsauger, streikende Kaffeemaschine, defekter Fernseher? Wer im Landkreis wohnt und ein Elektrogerät beim Fachbetrieb reparieren lässt, kann einen Teil der Kosten zurückbekommen. Der Reparaturbonus des Landkreises Aschaffenburg beträgt 20 Prozent der Rechnungssumme, höchstens 50 Euro je Reparatur – bei zwei Reparaturen also bis zu 100 Euro im Jahr. Darauf weist aktuell der Markt Großostheim hin.
Darum geht es beim Reparaturbonus im Landkreis Aschaffenburg
Den Zuschuss gibt es seit 2024. Das Landratsamt will damit nach eigenen Angaben einen Wandel weg von der Wegwerfmentalität hin zur Wieder- und Weiterverwendung fördern. Zuständig ist der Fachbereich Abfallwirtschaft. Denn jedes reparierte Gerät ist eines weniger, das auf dem Wertstoffhof landet – und das neue Gerät muss erst gar nicht hergestellt werden.
Wer den Zuschuss bekommt
- Antragsberechtigt sind Personen mit Wohnsitz im Landkreis Aschaffenburg – also zum Beispiel auch in Großostheim mit Pflaumheim, Wenigumstadt und Ringheim.
- Gefördert werden höchstens zwei Reparaturen beziehungsweise Geräte pro Kalenderjahr und Person.
- Es gibt keinen Rechtsanspruch. Der Bonus wird gezahlt, solange Fördermittel zur Verfügung stehen.
Wichtig für Nachbarn im Bachgau: Schaafheim gehört zum hessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg und ist deshalb nicht antragsberechtigt. Die kreisfreie Stadt Aschaffenburg ist ebenfalls nicht Teil des Landkreises; wer dort wohnt, fällt laut den Förderbedingungen nicht unter den Bonus.
Was gefördert wird – und was nicht
Gefördert werden ausschließlich Reparaturen haushaltsüblicher Elektrogeräte durch einen Fachbetrieb. Von der Förderung ausgenommen sind Serviceleistungen wie Reinigungen, Softwareupdates und Wartungen sowie Kostenvoranschläge. Selbst reparierte Geräte oder Hilfe im Repair Café zählen nicht, weil eine Rechnung eines Fachbetriebs nötig ist.
Ein Rechenbeispiel: Kostet die Reparatur einer Waschmaschine 180 Euro, gibt es 36 Euro zurück. Ab einer Rechnung von 250 Euro ist der Höchstbetrag von 50 Euro erreicht.
So funktioniert der Antrag
- Reparatur beim Fachbetrieb machen lassen. Auf der Rechnung müssen die Art der Reparatur, das reparierte Gerät und der Kunde mit Wohnanschrift klar erkennbar sein.
- Den Antrag über das Online-Formular Reparaturbonus des Landratsamts stellen. Das geht mit BundID oder BayernID, aber auch ohne Anmeldung.
- Hochladen: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder eine Meldebescheinigung der Gemeinde sowie die Reparaturrechnung (PDF, JPG oder PNG, höchstens 5 MB).
- Bankverbindung angeben – der Zuschuss wird überwiesen.
Frist: Die Rechnung muss spätestens drei Monate nach Rechnungsdatum beim Landratsamt eingereicht sein. In Ausnahmefällen schickt das Landratsamt auf Anfrage ein Antragsformular per Post. Weitere Infos stehen auf der Seite zum Reparaturbonus und Reparaturführer des Landkreises.
Werkstatt finden: der Reparaturführer
Wer nicht weiß, wohin mit dem kaputten Gerät, findet im Reparaturführer des Landkreises Werkstätten für Elektrogeräte, Möbel oder Kleidung sowie eine Übersicht über die Repair Cafés im Landkreis. Für kleinere Defekte lohnt auch ein Besuch im Repair Café Großostheim und Ringheim, wo Ehrenamtliche kostenlos helfen. Welche Rechte Verbraucher beim Reparieren künftig haben, erklärt unser Beitrag zum Recht auf Reparatur.
Vor der Reparatur: Darauf sollten Verbraucher achten
- Erst Gewährleistung prüfen: Ist das Gerät jünger als zwei Jahre, muss der Händler einen Mangel, der schon beim Kauf bestand, im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung kostenlos beheben. Auch eine Herstellergarantie kann greifen.
- Rechnung kontrollieren: Name und Wohnanschrift, das Gerät und die Art der Reparatur müssen draufstehen – sonst kann der Antrag scheitern.
- Rechnung gut aufheben: Die Drei-Monats-Frist läuft ab dem Rechnungsdatum, nicht ab dem Tag, an dem man das Gerät abholt.
Häufige Fragen
Gilt der Bonus auch für Handys und Laptops?
Gefördert werden haushaltsübliche Elektrogeräte. Ob ein bestimmtes Gerät darunter fällt, beantwortet im Zweifel die Abfallwirtschaft des Landratsamts. Software-Updates und reine Reinigungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Kann ich zwei Reparaturen am selben Gerät einreichen?
Gefördert werden maximal zwei Reparaturen beziehungsweise Geräte pro Kalenderjahr. Bei Unklarheiten vor der Reparatur nachfragen.
Bekomme ich Geld für einen Kostenvoranschlag?
Nein. Kostenvoranschläge sind von der Förderung ausgenommen, nur die eigentliche Reparatur zählt.
Wo bekomme ich Hilfe beim Antrag?
Beim Landratsamt Aschaffenburg, Fachbereich Abfallwirtschaft, Bayernstraße 18, Aschaffenburg: Tel. 06021/394-7412, Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und Donnerstag 14 bis 17 Uhr.




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