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Winterreifenpflicht im Bachgau: Alpine-Symbol, Bußgeld, Profil

Symbolbild Winterreifenpflicht Bachgau: Profil eines Winterreifens mit Schnee

Bild: manfredrichter / Pixabay

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Die ersten frostigen Nächte sind da, und bald kann es auch auf den Straßen im Bachgau glatt werden. Viele Autofahrer lassen jetzt die Reifen wechseln. Doch was genau verlangt die Winterreifenpflicht, welche Reifen sind erlaubt und was droht, wenn man mit Sommerreifen erwischt wird? Ein Überblick für Autofahrer in Großostheim, Schaafheim und der Region.

Winterreifenpflicht im Bachgau: Es kommt auf das Wetter an

Eine feste Winterreifenpflicht nach Datum gibt es in Deutschland nicht. Die Straßenverkehrs-Ordnung (§ 2 Abs. 3a StVO) schreibt eine sogenannte situative Winterreifenpflicht vor: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Auto nur mit Winterreifen oder geeigneten Ganzjahresreifen gefahren werden. Die Regel gilt bundesweit – in Bayern genauso wie im hessischen Schaafheim.

Als Gedächtnisstütze hat sich die Faustregel „von O bis O“ eingebürgert, also von Oktober bis Ostern. Sie ist nicht verbindlich, hilft aber, nicht vom ersten Frost überrascht zu werden.

Nur noch mit Alpine-Symbol

Seit dem 1. Oktober 2024 gelten nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol als Winterreifen. Das ist ein Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke auf der Reifenflanke. Reifen, die ausschließlich die Kennzeichnung „M+S“ tragen, erfüllen die Pflicht nicht mehr. Für solche M+S-Reifen, die bis Ende 2017 hergestellt wurden, ist die Übergangsfrist am 30. September 2024 ausgelaufen.

Das gilt auch für Ganzjahresreifen: Nur mit Alpine-Symbol dürfen sie bei winterlichen Straßenverhältnissen gefahren werden. Wer unsicher ist, schaut einfach auf die Reifenflanke oder fragt in der Werkstatt nach.

Diese Bußgelder drohen

Wer bei Schnee oder Glätte mit falschen Reifen unterwegs ist, muss mit folgenden Strafen rechnen (jeweils plus einen Punkt in Flensburg):

  • Fahren ohne passende Winterreifen: 60 Euro
  • mit Behinderung anderer: 80 Euro
  • mit Gefährdung anderer: 100 Euro
  • mit Unfall: 120 Euro

Auch der Fahrzeughalter kann belangt werden, wenn er die Fahrt mit ungeeigneten Reifen zulässt: Dann werden 75 Euro und ein Punkt fällig. Hinzu kommt der Ärger mit der Versicherung: Bei einem Unfall mit Sommerreifen auf glatter Straße kann die Kaskoversicherung ihre Leistung kürzen.

Profiltiefe und Alter prüfen

Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 1,6 Millimeter Profil. Für Winterreifen ist das zu wenig: Automobilclubs empfehlen mindestens 4 Millimeter, weil die Lamellen sonst auf Schnee kaum noch greifen. Eine einfache Kontrolle gelingt mit einer Profiltiefenmesslehre aus dem Baumarkt oder an der Tankstelle. Wer kein Messgerät hat, lässt das Profil beim Reifenwechsel in der Werkstatt messen.

Auch das Alter spielt eine Rolle, denn die Gummimischung wird mit den Jahren hart. Das Herstellungsdatum steht in der sogenannten DOT-Nummer auf der Reifenflanke: Die letzten vier Ziffern nennen Woche und Jahr – „4523“ bedeutet zum Beispiel 45. Kalenderwoche 2023.

Gut zu wissen vor dem Winter

  • Rechtzeitig Termin machen: Beim ersten Schnee sind Werkstätten schnell ausgebucht.
  • Reifendruck kontrollieren: Nach dem Wechsel und bei sinkenden Temperaturen regelmäßig prüfen.
  • Scheiben und Licht: Frostschutz ins Wischwasser, Eiskratzer und Handfeger ins Auto. Wer mit vereister Scheibe fährt, riskiert ebenfalls ein Bußgeld.
  • Dämmerung beachten: Im Herbst steigt auch die Gefahr durch Wild. Wie man richtig reagiert, steht in unserem Ratgeber zum Wildunfall im Bachgau.

Für Fußgänger und Anlieger gilt im Winter ebenfalls einiges: Wann geräumt und gestreut werden muss, erklärt unser Beitrag zur Räumpflicht in Großostheim. Die aktuelle Wetterlage gibt es jeden Morgen um 7 Uhr in unserem Wetterbericht für den Bachgau.

Häufige Fragen

Darf ich im November noch mit Sommerreifen fahren?

Ja, solange die Straßen frei von Schnee und Eis sind. Sobald es glatt ist, sind Winterreifen Pflicht – auch für die kurze Fahrt zum Bäcker. Sicherer ist es, rechtzeitig zu wechseln.

Reichen meine alten M+S-Reifen noch?

Nein. Seit Oktober 2024 zählen nur noch Reifen mit Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) als Winterreifen.

Sind Ganzjahresreifen erlaubt?

Ja, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Dann erfüllen sie die situative Winterreifenpflicht.

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