Wer über Weihnachten und Neujahr verreisen will, sollte jetzt seine Papiere prüfen. Darauf weist das Landratsamt Aschaffenburg hin. Besonders wichtig ist das für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit: Ihr Aufenthaltstitel muss bei Reisen über die Grenze gültig sein und darf auch während des Auslandsaufenthalts nicht ablaufen. Für den Aufenthaltstitel in Aschaffenburg und den Landkreisgemeinden gibt es zwei zuständige Stellen, mehr dazu weiter unten. Der Hinweis des Landratsamts gilt aber für alle Reisenden.
Aufenthaltstitel im Landkreis Aschaffenburg: Früh beantragen
Vor und während der Ferienzeit steigt erfahrungsgemäß die Zahl der Anträge, dann kann es Engpässe geben. Das Landratsamt rät deshalb, einen neuen Aufenthaltstitel rechtzeitig bei der Ausländerbehörde zu beantragen. Der Titel wird von der Bundesdruckerei hergestellt, das braucht Zeit.
Ist absehbar, dass das neue Dokument nicht rechtzeitig kommt, kann eine Fiktionsbescheinigung angefordert werden, und zwar per E-Mail an auslaenderbehoerde@Lra-ab.bayern.de. Die fertige Bescheinigung wird in der Abholstation am Landratsamt Aschaffenburg hinterlegt. Die Antragsteller bekommen eine Mail mit Zugangsdaten und können das Dokument dann rund um die Uhr abholen.
Wichtig: Nicht jede Fiktionsbescheinigung reicht
Hier lohnt ein genauer Blick auf das Papier, denn es gibt zwei Varianten:
- Eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz (Erlaubnisfiktion) reicht für Auslandsreisen nicht aus.
- Mit einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz (Fortgeltungswirkung) sind Reisen ins Ausland möglich, wenn ein gültiger Nationalpass oder Reiseausweis mitgeführt wird.
Welche Rechtsgrundlage gilt, steht in der Bescheinigung selbst.
Was für Inhaber einer Niederlassungserlaubnis gilt
Wer eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU besitzt, hat einen unbefristeten Aufenthaltstitel ohne Ablaufdatum. In diesem Fall muss nur das eigentliche Ausweisdokument, etwa der Reisepass des Heimatlandes, für die Reise gültig sein.
Welche Ausländerbehörde zuständig ist
- Für Einwohner der Landkreisgemeinden, also auch für Großostheim mit Pflaumheim, Wenigumstadt und Ringheim, ist die Ausländerbehörde am Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstraße 18, zuständig.
- Die Stadt Aschaffenburg ist kreisfrei und hat eine eigene Ausländerbehörde.
- Schaafheim mit Mosbach, Radheim und Schlierbach gehört zu Hessen, zuständig ist dort die Ausländerbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg.
Gut zu wissen für alle Reisenden
- Die Einreisebestimmungen des Reiseziels stehen auf den Seiten der jeweiligen Auslandsvertretung. Deutsche finden Reise- und Sicherheitshinweise beim Auswärtigen Amt.
- Deutsche Staatsbürger beantragen Personalausweis und Reisepass im Bürgerbüro ihrer Wohngemeinde. In Großostheim ist das Bürgerbüro am 11. November nur bis 9 Uhr geöffnet – also rechtzeitig planen.
- Viele Behördengänge lassen sich inzwischen online erledigen; wie das mit dem Personalausweis geht, zeigt die Coffee Lecture zum Online-Ausweis am 12. November.
- Wann in Bayern Schulferien sind, steht in unserem Beitrag zu Allerheiligen, Feiertag und Ferien.




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