In Großostheim setzen sich Anwohner der Schaafheimer Straße für Tempo 30 ein. Ein Anwohner möchte einen Antrag auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung stellen und sammelt dafür Unterschriften. Seinen Aufruf hat er in der Facebook-Gruppe „Großostheim – vernetzen, austauschen, informieren“ veröffentlicht.
Tempo 30 Großostheim: Darum geht es
Nach Angaben von Anwohnern wird in der Schaafheimer Straße teilweise deutlich zu schnell gefahren. In der Diskussion ist von Autos die Rede, die mit über 70 km/h durch die Straße fahren – erlaubt sind innerorts 50 km/h. Eigene Messwerte oder Zahlen der Polizei zu diesem Abschnitt liegen uns nicht vor.
Ganz so einfach ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung allerdings nicht. Die Schaafheimer Straße ist nach Angaben des Initiators eine Staatsstraße. Der Markt Großostheim kann deshalb nicht einfach selbst Tempo-30-Schilder aufstellen. Damit der Antrag Gewicht bekommt, werden Unterschriften möglichst vieler Anwohner gebraucht.
Warum Tempo 30 auf einer Staatsstraße schwierig ist
Staatsstraßen sind Hauptverkehrsstraßen, auf denen der Durchgangsverkehr möglichst flüssig rollen soll. Innerorts gilt dort grundsätzlich Tempo 50. Eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit ordnet die zuständige Straßenverkehrsbehörde nur an, wenn es dafür einen Grund gibt, den die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) anerkennt – etwa eine besondere Gefahrenlage, Lärmschutz oder sensible Einrichtungen an der Strecke. Bei einer Staatsstraße werden außerdem der Straßenbaulastträger, in der Region das Staatliche Bauamt Aschaffenburg, und die Polizei beteiligt.
Was sich mit der StVO-Reform geändert hat
Seit der Reform der Straßenverkehrs-Ordnung, die der Bundesrat im Juli 2024 beschlossen hat, haben die Behörden mehr Spielraum. Tempo 30 ist seitdem leichter möglich, und zwar auch auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen:
- vor Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen),
- vor Spielplätzen,
- an stark genutzten Schulwegen,
- als Lückenschluss zwischen zwei Abschnitten, auf denen bereits Tempo 30 gilt.
Ob einer dieser Gründe in der Schaafheimer Straße greift, muss die Behörde im Einzelfall prüfen. Erklärungen dazu bietet das Umweltbundesamt.
Was Anwohner jetzt tun können
- Unterschreiben und informieren: Den Aufruf zur Unterschriftensammlung finden Interessierte im Beitrag in der Facebook-Gruppe. Dort können sich Anwohner beim Initiator melden.
- Gefahren beschreiben: Ein Antrag hat bessere Chancen, wenn er konkret wird – etwa mit Schulwegen, Kindergärten, Überquerungsstellen oder engen Stellen an der Strecke.
- Raser melden: Wer gefährliche Fahrweisen beobachtet, kann sich an die Polizeiinspektion Aschaffenburg unter Tel. 06021/857-2230 wenden. In akuten Gefahrensituationen gilt der Notruf 110.
Auch das Parken spielt in vielen Bachgau-Straßen eine Rolle für die Sicherheit von Fußgängern. Welche Regeln dafür gelten, steht in unserem Beitrag zum Gehwegparken in Großostheim. Wie Radfahrer die Verkehrssituation in der Region beurteilen, fragt derzeit der ADFC-Fahrradklima-Test 2026 ab.




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