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Eierwürfe in Wenigumstadt und Radheim: Das ist Sachbeschädigung

Eierwürfe Wenigumstadt: zerlaufenes rohes Ei auf dem Lack und der Seitenscheibe eines geparkten AutosSymbolbild KI
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In Wenigumstadt sind in den vergangenen Tagen geparkte Autos mit Eiern beworfen worden. Betroffen ist nach Angaben von Anwohnern die Hauptstraße; eine Mutter berichtet, dass am Auto ihres Sohnes die Fensterseite auf der Fahrerseite verschmiert war. Auch aus Radheim in der Gemeinde Schaafheim melden Anwohner Eierwürfe auf ein Wohnhaus.

Die Fälle wurden in einer lokalen Facebook-Gruppe bekannt. In den Pressemeldungen der Polizei tauchten sie bis Freitag nicht auf. Was nach einem harmlosen Streich klingt, ist rechtlich eine Sachbeschädigung und damit eine Straftat. Weil am Samstag Halloween ist, fassen wir zusammen, was Betroffene jetzt tun sollten.

Was in Wenigumstadt und Radheim passiert ist

In der Hauptstraße in Wenigumstadt trafen die Eier ein geparktes Auto an der Fensterseite auf der Fahrerseite. Bemerkt wurde der Schaden erst später, als das Ei bereits festgetrocknet war. Nach Schilderungen in der Gruppe zog sich die „Spur“ weiter bis nach Radheim. Dort wurde nach Angaben einer Anwohnerin in der Hauptstraße ein Haus getroffen: Fensterrahmen und Fensterbank ließen sich nur mit Mühe reinigen, von der gestrichenen Fassade gehen die Flecken dagegen nicht mehr ab.

Wer die Eier geworfen hat und ob die Fälle zusammenhängen, ist nicht bekannt. Auch die genaue Zahl der betroffenen Autos und Häuser kennen wir nicht.

Eierwürfe sind Sachbeschädigung – und eine Straftat

Wer Eier auf fremde Autos oder Häuser wirft, begeht eine Sachbeschädigung nach § 303 Strafgesetzbuch. Strafbar ist nicht nur, eine Sache zu beschädigen, sondern auch, ihr Erscheinungsbild nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend zu verändern. Genau das passiert, wenn eingetrocknetes Ei den Lack angreift oder eine Fassade dauerhaft fleckig bleibt. Das Gesetz sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vor, schon der Versuch ist strafbar.

  • Strafmündig ist man in Deutschland ab 14 Jahren. Jugendliche zwischen 14 und 17 werden nach dem Jugendstrafrecht belangt, etwa mit Sozialstunden oder Auflagen.
  • Schadenersatz müssen Täter zusätzlich zahlen, etwa für Lackaufbereitung oder neuen Anstrich. Kinder unter sieben Jahren haften nicht; ältere Kinder und Jugendliche haften, wenn sie die Folgen ihres Handelns einsehen konnten.
  • Eltern haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
  • Sachbeschädigung wird in der Regel nur auf Strafantrag des Geschädigten verfolgt. Dafür gilt eine Frist von drei Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter.

Was Betroffene jetzt tun sollten

  • Fotos machen, bevor gereinigt wird: Gesamtansicht und Nahaufnahmen, mit Datum. Die braucht man für Anzeige und Versicherung.
  • Anzeige erstatten und Strafantrag stellen, auch wenn der Täter unbekannt ist. Nur so taucht der Fall in der Statistik auf, und die Polizei erkennt Serien.
  • Nachbarn fragen, ob sie etwas gesehen haben oder eine Kamera auf die Straße zeigt.
  • Schnell reinigen, damit der Lack keinen dauerhaften Schaden nimmt (siehe unten).

Wenigumstadt und ganz Großostheim: zuständig ist die Polizeiinspektion Aschaffenburg, Telefon 06021/857-2230.

Radheim, Mosbach, Schlierbach und Schaafheim liegen in Hessen. Hier ist die hessische Polizei (Polizeipräsidium Südhessen) zuständig; Anzeigen nimmt auch die Onlinewache der Polizei Hessen entgegen.

Wer Täter auf frischer Tat beobachtet, wählt den Notruf 110.

Eingetrocknetes Ei vom Autolack entfernen

Eiweiß härtet beim Trocknen aus und kann den Klarlack angreifen, vor allem in der Sonne. Deshalb gilt: so schnell wie möglich handeln und nicht kratzen.

  • Die Stelle mit lauwarmem Wasser und etwas Autoshampoo großzügig einweichen, am besten ein nasses Mikrofasertuch einige Minuten auflegen.
  • Das aufgeweichte Ei vorsichtig abtupfen und abspülen, nicht reiben oder schaben. Schalenreste wirken wie Schleifpapier.
  • Den Vorgang wiederholen, bis alles weg ist, danach das Auto normal waschen.
  • Bleiben matte Flecken oder Ränder im Lack, kann eine Politur helfen. Bei tieferen Schäden lohnt der Gang zum Lackierer oder Fahrzeugaufbereiter, vor allem wenn eine Versicherung oder der Täter zahlen soll.

An Fassaden mit Anstrich ist es schwieriger: Eingetrocknetes Ei zieht in die Farbe ein. Einweichen und mit einer weichen Bürste vorsichtig lösen; bleiben Flecken, hilft oft nur ein neuer Anstrich.

Wer zahlt den Schaden?

Ist der Täter bekannt, muss er den Schaden ersetzen. Sonst kommt es auf die eigene Versicherung an. Nach Angaben der Verbraucherzentrale gilt:

  • Auto: Vandalismus zahlt nur die Vollkasko, die Teilkasko reicht nicht. Eine Selbstbeteiligung kann anfallen, und die Schadenfreiheitsklasse kann sich verschlechtern. Bei kleineren Schäden lohnt der Vergleich mit den Reinigungskosten.
  • Haus: Die Wohngebäudeversicherung zahlt nur, wenn Vandalismus mitversichert ist.
  • Täter unbekannt oder zahlungsunfähig: Manche Privathaftpflicht-Verträge enthalten eine Forderungsausfalldeckung, die dann einspringt.

Schäden der Versicherung zügig melden und die Anzeige-Bestätigung der Polizei aufheben.

Halloween im Bachgau: Grusel ja, Saures nein

Am Samstag ziehen wieder viele Kinder verkleidet von Tür zu Tür. Was es im Bachgau an Fackelwanderungen, Partys und Gruselstunden gibt, steht in unserem Überblick zu Halloween im Bachgau. Eltern können mit ihren Kindern vorher besprechen, wo der Spaß aufhört: Eier, Farbe oder Rasierschaum an Autos, Hauswänden und Briefkästen sind kein Streich, sondern können teuer werden.

Erst vor wenigen Tagen bat die Gemeinde Großostheim nach Vandalismus am Grillplatz in Ringheim um Hinweise. Wer etwas beobachtet, sollte es melden, statt nur in sozialen Netzwerken darüber zu schreiben.

Häufige Fragen

Ist Eierwerfen an Halloween erlaubt?

Nein. Halloween ist kein rechtsfreier Raum. Wer fremde Autos oder Häuser mit Eiern bewirft, begeht eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB.

Lohnt sich eine Anzeige, wenn der Täter unbekannt ist?

Ja. Viele Versicherungen verlangen sie, und die Polizei kann Fälle nur zusammenführen, wenn sie davon erfährt. Wird später ein Täter ermittelt, ist der Strafantrag bereits gestellt.

Darf ich eingetrocknetes Ei abkratzen?

Besser nicht. Ei immer erst einweichen und dann abspülen. Kratzen oder Reiben mit Schalenresten hinterlässt Kratzer im Lack.

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