Für Grundstückseigentümer, Gewerbetreibende und Gebührenzahler im Markt Großostheim steht der letzte Zahlungstermin des Jahres an: Am 15. November 2026 sind Grundsteuer, Gewerbesteuer-Vorauszahlung und Verbrauchsgebühren fällig. Darauf weist der Markt Großostheim hin. Es ist die vierte und letzte Rate für 2026.
Grundsteuer Großostheim: Was am 15. November fällig wird
Wie der Markt mitteilt, werden die Vorauszahlungen auf die Grundsteuer, die Gewerbesteuer 2026 und die Verbrauchsgebühren quartalsweise erhoben – in vier Raten zum
- 15. Februar,
- 15. Mai,
- 15. August und
- 15. November.
Wie hoch der eigene Betrag ist, steht im jeweiligen Steuer- bzw. Gebührenbescheid. Der Termin gilt für alle Ortsteile, also Großostheim, Ringheim, Pflaumheim und Wenigumstadt.
Überweisen oder abbuchen lassen
Der Markt bittet darum, die fälligen Beträge bis zum 15. November an den Markt Großostheim zu überweisen. Alternativ kann man der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen; dann werden die Raten künftig automatisch zum Fälligkeitstag abgebucht.
Ein paar Punkte, die beim Bezahlen helfen:
- Verwendungszweck: Das im Bescheid angegebene Kassenzeichen bzw. Buchungszeichen angeben, damit die Zahlung richtig zugeordnet werden kann.
- Rechtzeitig anweisen: Der 15. November 2026 fällt auf einen Sonntag. Wer selbst überweist, sollte das Geld deshalb einige Tage vorher auf den Weg bringen.
- Dauerauftrag prüfen: Wer per Dauerauftrag zahlt, sollte nach einem neuen Bescheid kontrollieren, ob der Betrag noch stimmt.
- Lastschrift: Wer bereits ein Mandat erteilt hat, muss nichts tun – nur für ausreichende Deckung auf dem Konto sorgen.
Wer zu spät zahlt, muss mit Mahnungen und zusätzlichen Kosten rechnen. Wer den Termin aus finanziellen Gründen nicht halten kann, sollte sich frühzeitig mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen.
Hintergrund: Grundsteuer nach neuem Recht
Seit 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer in Bayern nach dem Bayerischen Grundsteuergesetz berechnet. Grundlage sind vor allem die Flächen von Grundstück und Gebäude, nicht mehr der Wert. Die Gemeinden legen über ihren Hebesatz fest, wie hoch die Steuer am Ende ausfällt. Bei der Gewerbesteuer richten sich die Vorauszahlungen nach dem vom Finanzamt festgesetzten Messbetrag. Ändert sich die wirtschaftliche Lage eines Betriebs deutlich, können Unternehmer beim Finanzamt eine Anpassung beantragen. Wie die Reform damals vorbereitet wurde, haben wir im Beitrag zur Infoveranstaltung zur Grundsteuerreform beschrieben. Über die Gemeindefinanzen berät auch der Finanzausschuss des Marktes am 5. November.
Kontakt zum Rathaus
Bei Fragen zu Bescheiden, Bankverbindung oder Lastschriftmandat hilft die Verwaltung im Rathaus Großostheim, Schaafheimer Straße 33, Zentrale Tel. 06026/5004-0. Allgemeine Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr sowie Donnerstag 14 bis 17.30 Uhr. Achtung: Das Bürgerbüro ist am 11. November nur bis 9 Uhr geöffnet. Weitere Formulare und Dienste bietet der Markt auf seiner Seite Bürgerservice, Formulare und Services an.




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