Seit der Zeitumstellung am 25. Oktober ist es morgens und abends wieder dunkel, wenn viele Pendler unterwegs sind. Genau dann sind auch Rehe, Wildschweine und Hirsche aktiv. Das Risiko für einen Wildunfall im Bachgau und in der ganzen Region steigt deshalb im Herbst deutlich – rund um Großostheim und Schaafheim führen viele Straßen an Feldern, Wiesen und Waldrändern vorbei.
Wir haben zusammengefasst, wie Autofahrer Zusammenstöße vermeiden und was nach einem Wildunfall Pflicht ist.
Darum geht es: Mehr als 200.000 Wildunfälle im Jahr
Nach Auswertungen des Deutschen Jagdverbands wurden im Jagdjahr 2024/25 bundesweit rund 201.000 Wildunfälle registriert. Bayern liegt mit 52.820 Fällen klar an der Spitze – mehr als ein Viertel aller Wildunfälle in Deutschland passiert im Freistaat. Am häufigsten ist Rehwild beteiligt. Laut ADAC gab es 2025 bundesweit 2.549 Unfälle mit Verletzten oder Toten, weil Wild auf der Fahrbahn war.
Besonders gefährlich sind nach Einschätzung des ADAC die Morgenstunden zwischen 6 und 8 Uhr sowie die Abenddämmerung. Erhöhte Vorsicht gilt überall dort, wo Straßen an Wald, Wiesen oder Maisfeldern entlangführen, und natürlich an Strecken mit dem Warnschild „Wildwechsel“.
Wildunfall vermeiden: Tempo runter, Fernlicht aus
- Langsamer fahren: Wer statt 80 nur 60 km/h fährt, verkürzt den Bremsweg nach Angaben des ADAC um rund 20 Meter. Das kann den Unfall verhindern.
- Straßenränder beobachten: Leuchtende Augen im Scheinwerferlicht sind oft das erste Zeichen.
- Tier am Straßenrand: Bremsen, abblenden und hupen. Fernlicht blendet die Tiere, sie bleiben dann oft wie erstarrt stehen.
- Mit Nachzüglern rechnen: Wild ist meist in Gruppen unterwegs. Auf ein Reh folgt oft ein zweites, auf eine Wildsau eine ganze Rotte.
- Abstand halten: Wer genug Abstand zum Vordermann hat, kann bei einer Vollbremsung reagieren.
Wenn der Zusammenstoß nicht mehr zu vermeiden ist
Lenkrad festhalten, voll bremsen und – bei Schaltwagen – die Kupplung treten. Der ADAC rät ausdrücklich davon ab, unkontrolliert auszuweichen: Ein Aufprall auf einen Baum oder ein entgegenkommendes Auto endet meist deutlich schwerer als der Zusammenstoß mit dem Tier.
Nach dem Wildunfall: Das ist zu tun
- Unfallstelle sichern: Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen.
- Bei Verletzten: sofort den Notruf 112 wählen und Erste Hilfe leisten.
- Polizei verständigen: Auch ohne Verletzte über die 110 melden und den genauen Ort angeben – das gilt auch, wenn das Tier verletzt geflüchtet ist. Die Polizei informiert in der Regel den zuständigen Jäger.
- Tier nicht anfassen: Verletzte Tiere nicht berühren und flüchtenden Tieren nicht hinterherlaufen. Ein totes Tier nur mit Handschuhen an den Straßenrand ziehen.
- Vor Ort warten: in sicherem Abstand, bis Polizei oder Jäger eintreffen.
- Bescheinigung geben lassen: Für die Versicherung brauchen Sie eine Wildunfallbescheinigung. Sie stellt der Jäger oder die Polizei aus. Fotos von Auto, Tier und Unfallstelle helfen zusätzlich.
Wichtig: Angefahrenes Wild darf niemals mitgenommen werden. Wer das tut, riskiert eine Anzeige wegen Wilderei.
Gut zu wissen: Wer zahlt den Schaden?
Schäden durch einen Zusammenstoß mit Haarwild – etwa Reh, Wildschwein, Hirsch, Fuchs oder Hase – übernimmt in der Regel die Teilkaskoversicherung. Viele Tarife gehen weiter und decken Zusammenstöße mit Tieren aller Art ab. Ein Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen lohnt sich, bevor etwas passiert. Wer nur eine Haftpflichtversicherung hat, bleibt auf dem Schaden am eigenen Auto sitzen.
Mit dem Winter kommen weitere Gefahren hinzu: Glatte Straßen, Nebel und Schnee. Was Anlieger bei Schnee und Eis beachten müssen, lesen Sie in unserem Beitrag zur Räumpflicht in Großostheim.
Häufige Fragen
Muss ich einen Wildunfall auch melden, wenn am Auto kein Schaden ist?
Ja. Nach Angaben des ADAC gilt bei Wildunfällen eine Meldepflicht – auch ohne Verletzte und auch dann, wenn das Tier weggelaufen ist. Ein verletztes Tier kann so vom Jäger gesucht werden.
Gilt das auch in Schaafheim, also in Hessen?
Die Verhaltensregeln sind die gleichen. Auch in Schaafheim, Mosbach, Radheim und Schlierbach ist die Polizei über die 110 erreichbar, sie verständigt den Jagdpächter.
Darf ich ein totes Reh mitnehmen?
Nein. Das Tier gehört dem Jagdausübungsberechtigten. Wer es mitnimmt, macht sich strafbar.




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