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Großostheim: Finanzausschuss berät am 5. November Feuerwehrsatzung

Feuerwache Großostheim – um die Feuerwehrsatzung geht es im Finanzausschuss Großostheim

Foto: Photographs by Radosław Drożdżewski (User:Zwiadowca21) / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0 (zugeschnitten)

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Der Haupt- und Finanzausschuss des Marktes Großostheim kommt am Donnerstag, 5. November 2026, um 18 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung zusammen. Im Sitzungssaal des Rathauses in der Schaafheimer Straße 33 berät der Finanzausschuss Großostheim unter anderem über eine Neufassung der Feuerwehrsatzung und über eine Anpassung der Gebührensatzung für das Trinkwasser. Das geht aus der Tagesordnung hervor, die der Markt im Amtsblatt Nr. 22/2026 veröffentlicht hat.

Finanzausschuss Großostheim: Das steht auf der Tagesordnung

Insgesamt umfasst die Tagesordnung zehn Punkte. Die ersten sechs betreffen drei kirchliche Träger in den Ortsteilen:

  • Betriebskostenabrechnung 2025 für den St. Anna Verein (Pflaumheim), die Katholische Kirchenstiftung Ringheim und den St. Sebastiani Verein (Wenigumstadt)
  • Wirtschaftsplan 2027 für dieselben drei Träger

Danach geht es um die Feuerwehr und das Wasser:

  • Neufassung der Feuerwehrsatzung
  • Änderung der Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Großostheim
  • Änderungen der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) – laut Tagesordnung wegen eines Anpassungserfordernisses nach den Vorgaben der Preisangabenverordnung
  • Verschiedenes

Worum es bei Feuerwehr- und Kostensatzung geht

Die Feuerwehrsatzung regelt die Organisation der gemeindlichen Feuerwehren. Der Markt Großostheim hat mehrere Freiwillige Feuerwehren, neben der Wehr im Hauptort etwa auch die in Ringheim. Was sich mit der Neufassung konkret ändert, geht aus der Tagesordnung nicht hervor; die Einzelheiten werden in der Sitzung vorgestellt.

Die zweite Satzung betrifft den Kostenersatz. Nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz dürfen Gemeinden für bestimmte Einsätze und Leistungen ihrer Feuerwehren Kosten in Rechnung stellen. Das Löschen von Bränden und die Rettung von Menschen sind davon grundsätzlich nicht betroffen. Wie die Sätze in Großostheim künftig aussehen, wird ebenfalls erst in der Sitzung deutlich. Wie engagiert schon der Nachwuchs ist, zeigt der Wissenstest der Jugendfeuerwehr Großostheim.

Was die Wassergebühren-Satzung betrifft

Bei der Gebührensatzung für die Wasserversorgung nennt der Markt als Grund die Preisangabenverordnung. Sie regelt, wie Preise gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern angegeben werden müssen. Ob sich durch die Änderung auch die Höhe der Gebühren verändert, lässt sich der Tagesordnung nicht entnehmen. Das Großostheimer Trinkwasser kommt aus dem gemeindeeigenen Wasserwerk; mehr über die Menschen dahinter steht in unserem Bericht über 40 Dienstjahre im Wasserwerk Großostheim.

Pflaumheim: Abwägung zum Bebauungsplan „Am Holzweg“

Im selben Amtsblatt informiert der Markt über den Bebauungsplan „Am Holzweg“ im Ortsteil Pflaumheim. Der Marktgemeinderat hatte ihn am 17. September 2024 als Satzung beschlossen, seit der Bekanntmachung am 10. Oktober 2024 ist er in Kraft. Weil im Verfahren Stellungnahmen abgegeben wurden, teilt die Gemeinde nun das Ergebnis der Abwägung mit. Die Unterlagen stehen bis zum Ablauf des 30. November 2026 auf der Seite des Marktes zur Abwägung „Am Holzweg“ bereit.

Mit Pflaumheim hat sich der Gemeinderat zuletzt auch an anderer Stelle befasst: Zur Ortsumgehung Pflaumheim gab es im Oktober eine Sondersitzung.

Gut zu wissen

  • Wann: Donnerstag, 5. November 2026, 18 Uhr
  • Wo: Sitzungssaal im Rathaus Großostheim, Schaafheimer Straße 33
  • Wer darf kommen: Die Sitzung ist öffentlich, Zuhörerinnen und Zuhörer sind willkommen.
  • Amtsblatt: Alle Ausgaben erscheinen digital unter grossostheim.de/amtsblatt

Wer die Sitzung nicht besuchen kann: Über wichtige Beschlüsse aus dem Rathaus berichten wir auf bachgau.social, etwa zu Öffnungszeiten wie dem verkürzten Bürgerbüro am 11. November.

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