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Großostheim

Ringheim: Vandalismus am Grillplatz – Gemeinde bittet um Hinweise

Grillplatz Ringheim: überdachter Pavillon mit Sitzgruppen und Feuerstelle am Feldrand

Foto: bachgau.social

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Am Grillplatz in Ringheim haben Unbekannte innerhalb weniger Tage gleich zweimal Schäden angerichtet, wie der Markt Großostheim mitteilt. Der Markt Großostheim bittet die Bevölkerung um Hinweise.

Grillplatz Ringheim: Das ist passiert

Die ersten Schäden wurden der Gemeindeverwaltung am Donnerstag, 15. Oktober, gemeldet. Die Beschädigungen müssen in den Tagen davor entstanden sein. Am folgenden Wochenende kamen weitere Beschädigungen hinzu. Ob dieselben Täter verantwortlich sind, ist unklar.

Hinweise an das Ordnungsamt

Wer im Umfeld des Grillplatzes verdächtige Personen, Fahrzeuge oder Geräusche bemerkt hat oder sonst etwas zur Aufklärung beitragen kann, wendet sich an das Ordnungsamt des Marktes Großostheim:

  • Telefon: 06026 5004-4111
  • Rathaus Großostheim, Schaafheimer Straße 33
  • Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr, Donnerstag zusätzlich 14 bis 17.30 Uhr

Wer Täter auf frischer Tat beobachtet, sollte nicht selbst eingreifen, sondern sofort die Polizei über den Notruf 110 verständigen. Für Ringheim zuständig ist die Polizeiinspektion Aschaffenburg (06021 857-2230).

Hilfreich für die Ermittlungen sind möglichst genaue Angaben: Uhrzeit, Anzahl und Beschreibung der Personen, Kleidung, benutzte Fahrzeuge oder Fahrräder und die Richtung, in die sie sich entfernt haben. Solche Details sollte man sich direkt notieren, solange die Erinnerung frisch ist.

Was das für Ringheimer bedeutet

Der Grillplatz ist ein Treffpunkt für Familien, Vereine und Freundeskreise. Jede Reparatur bindet Zeit des Bauhofs und kostet Geld aus dem Gemeindehaushalt – also letztlich Geld aller Bürgerinnen und Bürger. Bis die Schäden behoben sind, kann die Nutzung eingeschränkt sein. Wer den Grillplatz nutzen möchte, sollte sich vorab im Rathaus erkundigen.

Gut zu wissen: Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt

Wer fremde Sachen beschädigt oder zerstört, macht sich nach § 303 des Strafgesetzbuchs strafbar. Betrifft der Schaden Einrichtungen, die dem öffentlichen Nutzen dienen, kommt eine gemeinschädliche Sachbeschädigung nach § 304 StGB in Betracht, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Daneben müssen Täter den Schaden ersetzen – bei Minderjährigen können unter Umständen auch die Eltern wegen verletzter Aufsichtspflicht haften.

Ähnliche Fälle beschäftigen auch die Polizei in der Region regelmäßig, wie unser Überblick Region Untermain: Polizei sucht Zeugen zeigt. Aktuell sucht die Polizei auch nach Beteiligten eines Unfalls auf der AB 8 bei Großostheim.

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